Bürgerentscheid

Lonnerstadter können gleich zwei Mal wählen

15.9.2021, 06:00 Uhr
Bei einem "Nein" beim Bürgerentscheid bliebe unter dem Windrad ERH3 alles wie es ist. 

© Karl-Heinz Panzer, NN Bei einem "Nein" beim Bürgerentscheid bliebe unter dem Windrad ERH3 alles wie es ist. 

„Sind Sie dafür, dass auf dem Gemeindegebiet Lonnerstadt Freiflächen-Photovoltaikanlagen zugelassen werden?“ - So unmissverständlich ist die Fragestellung, mit der die Wahlberechtigten bei der Stimmabgabe konfrontiert werden. Sie kann schlicht mit Ja oder mit Nein beantwortet werden.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten, die sich im Zusammenhang mit dem Plebiszit auftun:

Wer darf teilnehmen?

Alle Lonnerstadter Bürger, die auch bei den Gemeindewahlen das Wahlrecht haben. Dazu gehören - anders als etwa bei den Bundestagswahlen – auch die Bürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in der Gemeinde Lonnerstadt seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz haben.

Wann und wo kann die Stimme im Wahllokal abgegeben werden?

Parallel zur Stimmabgabe für die Bundestagswahl, von 8 Uhr bis 18 Uhr in der Schule in Lonnerstadt. Mitzuführen sind die Abstimmungsbenachrichtigung oder der Abstimmungsschein sowie der Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise für ausländische Unionsbürger ein gültiger Identitätsausweis.

Was ist bei der Briefwahl zu beachten?

Wie an der Bundestagswahl kann man auch beim Bürgerentscheid per Briefwahl abstimmen. Die nötigen Unterlagen können bis zum 21. September sowohl auf dem Postweg (mit Zurücksendung der ausgefüllten Abstimmungsbenachrichtigung) oder online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt angefordert werden. Beim Postweg ist zu beachten: Anders als beim Antrag für die Bundestagswahl muss der (separat abgeschickte) Umschlag für den Bürgerentscheid frankiert werden. Die Sendung muss am Abstimmungstag bis spätestens 18 Uhr eingehen. Sie kann auch am Abstimmungslokal abgegeben werden.

Wie wird das Ergebnis gewertet?

Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit gilt die zur Abstimmung stehende Frage als mit Nein beantwortet. Voraussetzung für die Gültigkeit des Votums ist (gilt für Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnern), dass mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten sich für die Mehrheitsmeinung entschieden haben.

Was ist die Konsequenz bei einer Mehrheit für „Nein“?

Ein Jahr lang dürften keine Zulassungsverfahren für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Gemeinde Lonnerstadt betrieben, initiiert oder fortgeführt werden. Das laufende Verfahren für die geplante Anlage beim Windrad „ERH 3“ zwischen Ailsbach und Lonnerstadt wäre bis auf Weiteres gestoppt. Dem Gemeinderat wären ein Jahr lang die Hände gebunden.

Bei Mehrheit für „Ja“?

Der Gemeinderat beurteilt jedes einzelne Projekt. Dabei liegt orientiert er sich an einem Kriterienkatalog, in dem Zielvorstelllungen, Voraussetzungen und Ausschlusskriterien enthalten sind. Die letztliche Entscheidung über die Genehmigung liegt beim Landratsamt.

Keine Kommentare