Nachbarschaftsstreit in Adelsdorf endet vor Gericht

25.4.2019, 06:57 Uhr

Richterin Birgit Griem findet am Ende deutliche Worte. "Heute wäre eine gute Gelegenheit für eine echte Zäsur", meint sie in Richtung beider Nachbarn. Man solle doch Provokationen unterlassen, großzügiger miteinander umgehen und die Streitereien beilegen. Doch die Fronten scheinen verhärtet. Nicht einmal eine direkte Entschuldigung an das Opfer kann sich der Angeklagte abringen, nur ein lapidares "Natürlich tut es mir im Nachhinein leid".

Zur Eskalation kam es im Juli 2018 nachts um 23 Uhr. Auslöser war wohl eine unglücklich abgestellte Mülltonne, die umgefallen war; dies brachte den 57-Jährigen schon in Rage. Als dann der Nachbar mit seiner Frau im Auto nach Hause kam, gerieten die beiden Männer aneinander. Der Angeklagte soll dem anderen mit beiden flachen Händen ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser zu Boden fiel. Dann soll er den am Boden Liegenden weiter mit Fäusten und Fußtritten traktiert haben.

Nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen räumt der Angeklagte die Schläge mit der flachen Hand ein, auch, dass er noch einmal zuschlug, als der Kontrahent schon am Boden lag; Fäuste und Füße seien aber nicht im Spiel gewesen. Was der Angeklagte außerdem zugibt: Er habe vor der Polizei ausgesagt, dass der leicht alkoholisierte Nachbar am Steuer des nach Hause kommenden Autos gesessen habe. Es stellte sich jedoch heraus, dass dessen Ehefrau gefahren war. Somit muss sich der 57-Jährige vor Gericht auch noch wegen falscher Verdächtigung verantworten.

Das Opfer jedenfalls erlitt durch die Schläge mehrere Prellungen und Hämatome am Oberkörper und im Gesicht, eine Gehirnerschütterung und ein HWS-Trauma. "Das sind ganz schön massive Verletzungen", findet die Richterin. Zwei Wochen war der Geschädigte arbeitsunfähig, etwa zehn Tage hatte er Schmerzen.

Das Geständnis werten Richterin und Staatsanwalt zugunsten des Angeklagten, ebenso, dass er bisher noch keine Vorstrafen zu verzeichnen hat. Dennoch fordert der Staatsanwalt eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Verteidiger Stefan Kohler verweist auf die vielen, massiven Beleidigungen und Provokationen, die es im Vorfeld wechselseitig wohl gab. Sein Mandant habe aber eingestanden, "dass er sich daneben benommen hat"; Kohler möchte am unteren Strafrahmen bleiben.

Richterin Griem spricht von einem "völlig inakzeptablen Verhalten" und verhängt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte seinem Opfer 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen und weitere 500 Euro Geldstrafe.

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