Quaterpipe und Jump-Ramp: Skateranlage für Jugend

17.1.2020, 14:00 Uhr
Quaterpipe und Jump-Ramp: Skateranlage für Jugend

© Foto: Niko Spörlein

Laut Bürgermeister Karsten Fischkal habe man sich zur Vorbereitung mehrere Male mit Jugendlichen, die die Anlage nutzen wollen, getroffen. Auf Grundlage der gesammelten Vorschläge habe dann Sebastian Berger, der Tiefbauingenieur der Gemeinde, die neue Skateranlage konzipiert.

Sie entsteht am Ortseingang zwischen dem alten Kindergarten "Regenbogen I" und der Staatsstraße. Der Lärmschutzwall entlang der Staatsstraße zum Wohngebiet hin bleibe natürlich bestehen, so der Bürgermeister.

Ausgestattet werden soll die neue Anlage mit einer "Quaterpipe", einer "Jump-Ramp", einer Funbox, einem Basketballbereich, einer Graffitiwand als Sichtschutz zur Kinderkrippe und mit überdachten Sitzbänken samt Tischen. Laut Bauamtsleiter Peter Müller befindet sich die neue Anlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Adelsdorf V Am Oesdorfer Weg" und wird als Grünfläche ausgewiesen.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt, ebenso die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ("außerhalb des Spielplatzes"). Und weil sich die Jugendlichen Amely Aulinger, Franzi Grigoleit, Sophie Lay und Alina Kastrati bei den Planungen so einbrachten, bedankte sich Bürgermeister Karsten Fischkal mit Pizza-Gutscheinen bei ihnen.

Die alte Skateranlage wurde einst auf Anregung der Jungen Union realisiert, um der Jugend mehr Freizeitmöglichkeiten einzuräumen. "Eine neue Skateranlage ist deshalb gut und richtig", sagte der aktuelle JU-Vorsitzende Nico Kauper auf Anfrage. Damit sollten die Bemühungen der Gemeinde aber nicht enden, meinte er, solche Treffpunkte für Kinder und Jugendliche brauche es in allen Ortsteilen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung mussten erneut die Träger öffentlicher Belange angehört werden, weil der Bebauungsplan "Neuhauser Hauptstraße" in Details geändert wurde. Im Geltungsbereich wurden, erklärte Städteplaner Matthias Rühl, Geh- und Fahrwege und das Leitungsrecht verändert sowie wenige textliche Festsetzungen des Plans. Unter anderem trug ein ortsansässiger Vollerwerbslandwirt Bedenken vor, der Einschränkungen und mögliche Auflagen befürchtet, was das Büro "Stadt und Land" entkräftete. Der Planentwurf wurde gebilligt, die erneute öffentliche Auslegung erfolgt vom 27. Januar bis 28. Februar.

Keine Kommentare