Richter urteilt hart nach Faustschlag auf der Bergkirchweih

3.12.2019, 12:22 Uhr
Die Polizei hat auf dem Bergkirchweih-Gelände einiges zu tun. Alles kann sie nicht verhindern. Wenn etwas passiert, landet der Fall nicht selten vor Gericht.

© Harald Sippel Die Polizei hat auf dem Bergkirchweih-Gelände einiges zu tun. Alles kann sie nicht verhindern. Wenn etwas passiert, landet der Fall nicht selten vor Gericht.

"Aus generalpräventiven Gründen kommt hier nur eine Freiheitsstrafe in Betracht", sagt Richter Christian Kretschmar am Erlanger Amtsgericht ganz klar, als er den 41-jährigen Angeklagten zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. "Wir wollen verhindern, dass die Erlanger Bergkirchweih zu einer Schläger-Kirchweih ausartet", so Kretschmar.


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Diesen einen Faustschlag hätte sich der Großenseebacher also lieber gespart. Was genau vorgefallen ist, lässt sich nicht mehr im Detail klären. Der Angeklagte behauptet, es habe im Juni auf der Bergkirchweih einen zunächst verbalen Streit im Toilettenhäuschen gegeben. Ein Unbekannter habe ihm auf die Schuhe uriniert, es kam zum Streit und er selbst sei zu Boden geschlagen worden, sagt der 41-Jährige.

Benommen habe er dann das WC zunächst verlassen, sei aber wenig später "aus Rachegelüsten" zurückgekehrt und habe einem unbeteiligten 26-jährigen Projektleiter, der eigentlich nur schlichtend eingreifen wollte, mit der Faust an den Kopf geschlagen – wohl in der Annahme, das sei der vorherige Täter gewesen. Konkrete Erinnerungen hat der Angeklagte, der zwei Promille Alkohol intus hatte, allerdings nicht mehr, das ganze Geschehen sei ihm nur zugetragen worden.


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"Ich kenne mich so nicht und es tut mir unheimlich leid", sagt er vor Gericht. Außerdem entschuldigt sich der Angeklagte auch persönlich beim Geschädigten und zahlt ihm 500 Euro Schadenswiedergutmachung. Beides nimmt der 26-Jährige an.

Er schildert den Ablauf ein bisschen anders: Als er auf dem Klo gewesen sei, habe er Streit gehört und dann gesehen, dass jemand niedergeschlagen wurde. Er habe den Schläger von hinten festhalten wollen. "Weil der aber größer war als ich, ist mir das nicht gelungen." Stattdessen habe er von eben diesem Schläger selbst einen Faustschlag kassiert. Danach hatte er Kopfschmerzen, ihm war übel und schwindelig. Ob der Schlag vom Angeklagten kam, kann der Projektleiter nicht sagen, er habe dessen Gesicht nicht gesehen.

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Das Geständnis und die Entschuldigung allerdings deuten für Richter Kretschmar eindeutig darauf hin, dass der Großenseebacher auf jeden Fall der Täter gewesen ist. Ein Faustschlag gehe aber gar nicht, schon gar nicht in der Öffentlichkeit und gegen einen, der nur helfen wollte, so der Richter.

Er folgt dem Antrag der Staatsanwältin, die ebenfalls meint, "so etwas darf nicht passieren", und verurteilt den 41-Jährigen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe. Freilich auf Bewährung, da der Angeklagte bisher nicht vorbestraft ist. Außerdem muss er noch 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und darf die Bergkirchweih 2020 nicht besuchen.

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