Röttenbach: Parkkontrollen werden zum Dauerbrenner

17.2.2020, 17:54 Uhr
Röttenbach: Parkkontrollen werden zum Dauerbrenner

© Rainer Groh

Die Überwachung des "ruhenden Verkehrs" ist Bürgerwille in Röttenbach. Jedenfalls hatte sich eine Mehrheit vor über zwei Jahren dafür ausgesprochen, als die politische Führung eine schriftliche Umfrage dazu durchführte. Während sie Geschwindigkeitskontrollen im Dorf ablehnte, sprach sich die Röttenbacher Bevölkerung aber dafür aus, auf dem Gehsteig und sonst wo regelwidrig abgestellte Autos mit einem Verwarnungszettel zu dekorieren.

Bestandsaufnahme abgeschlossen

Im Prinzip verfolgt man den Bürgerwillen, so der Bürgermeister. Ludwig Wahl hatte sich aber zunächst dafür ausgesprochen, erst zu ermitteln, ob hinter allen Park-Regeln, namentlich den Parkverbotsschildern, auch eine verkehrsrechtliche Anordnung steht.

Inzwischen, so Wahl, ist diese Vorarbeit abgeschlossen. Es habe sich herausgestellt, dass längst nicht jedes Röttenbacher Schild aufgrund eines förmlichen Verwaltungsakts angebracht worden ist.

Was, wie berichtet und auch im Gemeinderat jüngst so dargestellt, auch gar nicht sein muss, um einen Verstoß zu ahnden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat schon 1998 in einem Urteil über einen Widerspruch gegen ein Park-Knöllchen" jedem Parkverbotsschild Rechtskraft zugesprochen. Demnach gilt es, selbst wenn es ohne Rechtsgrundlage, sogar unrechtmäßig aufgestellt worden ist. Ein Verstoß wäre also immer ahndbar, ein Knöllchen immer berechtigt, selbst wenn das Parkverbotsschild an sich nicht berechtigt wäre.

Ludwig Wahl hat sich nach eigenen Angaben dennoch bei einem Fachjuristen rückversichert. Demnach wäre es aber eine unsichere Angelegenheit, würde ein Falschparker einer Verwarnung widersprechen. Ein Schild ohne Verwaltungsakt, sprich verkehrsrechtliche Anordnung, sei nicht gerichtsfest, habe er erfahren. Denn dann stehe nur ein Schein-Verwaltungsakt dahinter, den man anfechten könne. Jedenfalls werden demnächst noch die Verwaltungsakten nachgeholt. Schilder, die laut Wahl keinen Sinn machen, wolle man entfernen.

Eine Parküberwachung würde die Gemeinde nicht vor rechtliche Probleme stellen, sagt Wahl. Das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts, das jüngst republikweit für Schlagzeilen sorgte, beträfe die Röttenbacher Angelegenheiten nicht. Tausende Strafzettel gegen Falschparker hatten die Frankfurter Richter für ungültig erklärt, weil sie im Auftrag von Kommunen von privaten Dienstleistern ausgestellt worden waren, die wiederum Leiharbeiter dafür beschäftigt hatten.

Wenn, dann würde Röttenbach dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung beitreten, der ausschließlich eigene Mitarbeiter beschäftigt und berechtigt ist hoheitliche Aufgaben wie Verkehrskontrollen nun einmal sind, wahrzunehmen. Der Gemeindetag, den der Bürgermeister um Rechtsauskunft gebeten hatte, habe ihm bestätigt, dass man damit auf der sicheren Seite wäre.

Es kann allerdings weiter dauern, denn wie Ludwig Wahl anklingen ließ, sollte der Gemeinderat sich in diesem Zusammenhang auch mit der Stellplatz-Satzung Röttenbachs befassen. Diese sollte überarbeitet werden. Es sei zu überlegen, bei Bauvorhaben künftig mehr Stellplätze auf den betreffenden Grundstücken zu fordern als bisher festgeschrieben.

So bleibt bis auf Weiteres die vom Elternbeirat der Schule und dem Arbeitskreis Barrierefreiheit angestoßene Goodwill-Aktion gegen Gehsteig-Parker der einzige Vorstoß für bessere Park-Disziplin. Im Juni 2019 wurden die ersten Plakate aufgehängt und Handzettel verteilt – mit dem Hinweis, es sei ja schon zwei Jahre her seit der Bürgerforderung nach Kontrollen.

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