Städtische Angestellte aus Herzogenaurach muss ins Gefängnis

28.9.2020, 15:25 Uhr
Städtische Angestellte aus Herzogenaurach muss ins Gefängnis

© Harald Hofmann

Die 46-jährige Angeklagte war städtische Angestellte und betrieb bis 2018 im Nebenerwerb den Ratskeller. Sie soll bei 50 Senioren-Busreisen, die über einen Lottoladen verkauft wurden, die Teilnahmegebühren persönlich abgeholt und für sich behalten haben (Unterschlagung).

Zudem soll sie zum Teil die Unterschriften auf den Teilnehmerlisten gefälscht haben, um die Unterschlagung zu verschleiern, strafbar als Urkundenfälschung. Und sie soll das Geld aus Anmeldegebühren für drei Trödelmärkte für sich behalten haben, womit sie sich der Untreue schuldig gemacht hat.

Die Stadt Herzogenaurach ging von einem Gesamtschaden von 120.000 Euro für die Fahrten und 3387 Euro für die Trödelmärkte aus. Aufgeflogen war die Angeklagte, weil bei der Umsetzung einer Steuerrechtsreform festgestellt wurde, dass die Trödelmarktabrechnungen nicht richtig gebucht waren. Danach traten auch die anderen Vorfälle zutage.

Das Arbeitsverhältnis mit der Angeklagten beendete die Stadt daraufhin durch einen Auflösungsvertrag.

Vor Gericht behauptete die Angeklagte unter anderem, Einzahlungen zum Teil versehentlich unter falschem Namen oder auf falsche Konten geleistet zu haben. Das Gericht sah diese Behauptungen jedoch durch die Zeugenaussage des Stadtkämmerers als widerlegt an.

Und obwohl die Angeklagte bisher keine Vorstrafen hat, muss sie nun angesichts der Schadenshöhe ins Gefängnis. Außerdem werden 54.654 Euro aus ihrem Vermögen eingezogen.

Weitere Gerichtsmeldungen finden Sie hier.

2 Kommentare