Streit unter Obdachlosen: Fußtritte oder "nur leicht angestupst"?

17.8.2020, 15:16 Uhr
Streit unter Obdachlosen: Fußtritte oder

© Ulrich Schuster

Ursprünglich stammt der 44-jährige Angeklagte aus Adelsdorf, ist inzwischen jedoch arbeitslos und ohne festen Wohnsitz. Ihm wird vorgeworfen, im März dieses Jahres einem am Boden sitzenden Kumpel dreimal gegen den Oberschenkel getreten zu haben. Den Strafbefehl von 90 Tagessätzen à 15 Euro, also eine Geldstrafe von 1350 Euro, will er allerdings nicht akzeptieren und hat Einspruch eingelegt.

Vor Gericht schildert der Angeklagte, es sei "die übliche Show" des Kumpels gewesen. Richterin Daniela Ruderich will es genauer wissen. Der Angeklagte behauptet, sein Kumpel sei psychisch krank, er habe eine "Alkoholpsychose". An jenem Tag habe der Kumpel ihn hinter dem Hauptbahnhof in Erlangen einmal mehr mit seinen Geschichten genervt. "Ich habe ihn angefleht, er möge gehen und mich in Ruhe lassen", so der 44-Jährige. "Ich bin keiner, der Gewalt anwendet."

Als der Kumpel jedoch einem weiteren Obdachlosen auf die Pelle rückte, schritt der Angeklagte ein. "Es war Corona, ich wollte dem anderen nur helfen", sagt er. Also habe er den Kumpel "aufgescheucht". Soll heißen: "Ich habe ihn mit dem Fuß ganz leicht angestupst, damit er endlich geht." Der Kumpel sei dann auch "sofort weggewuselt".

Schmerzen am Oberschenkel

Ein Zeuge rief jedoch die Polizei. Gegenüber dem Beamten, der vor Gericht aussagt, klagte der Geschädigte über Schmerzen am linken Oberschenkel. Zwei Zeugen wollten außerdem einen Schlagstock in der Hand des Angeklagten gesehen haben, mit dem er herumfuchtelte und ihn dann wegwarf. Grund für den Streit soll nach Aussage der Zeugen gewesen sein, dass der Geschädigte sich in den Augen des Angeklagten auf dessen Platz gesetzt habe. Das bestreitet der 44-Jährige vehement. Er habe nur den dritten Obdachlosen vor dem aufdringlichen Kumpel schützen wollen. Weiter kommt das Gericht an diesem Vormittag allerdings nicht, da weder die beiden Zeugen noch der Geschädigte auftauchen. Die Verhandlung wird am 1. September fortgesetzt.

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