Todesfahrt mit 2,32 Promille in Franken: Haft für Fernfahrer

12.12.2019, 20:29 Uhr
Todesfahrt mit 2,32 Promille in Franken: Haft für Fernfahrer

© News5/Merzbach

Er musste sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung verantworten. Wegen seines hohen Promillewertes fiel das Urteil von Richter Wolfgang Gallasch am Amtsgericht Erlangen entsprechend hart aus. Drei Jahre lang darf er in Deutschland kein Auto fahren; in Polen droht ihm ebenfalls ein Führerscheinentzug. Der Unfall ereignete sich am 20. September nahe der Autobahnausfahrt Erlangen-West.

Da sich der beim Unfall ebenfalls schwer verletzte Angeklagte an den Tagesablauf nicht mehr erinnern kann und nicht einmal seinen Startpunkt weiß, lässt sich der Morgen des Unfalltags durch Zeugenaussagen in etwa so rekonstruieren: Auf der A 3 fiel im Steigerwald einem anderen Verkehrsteilnehmer ein Sprinter mit polnischem Kennzeichen durch seine seltsame Fahrweise auf. Er meldete dies über den Notruf der Polizei, die schickte eine Streife aus, um nach ihm zu fahnden. Zu spät: Im Polizeiprotokoll ist vermerkt, dass sie wegen eines schweren Unfalls abgezogen werden musste. Das war eben der Unfall, den der Angeklagte verursacht hatte.

Sie bremste deutlich auf 80 km/h

In Wachenroth startete eine Frau zu ihrer Arbeit nach Nürnberg. Ab Höchstadt-Ost, so erinnerte sie sich, war der Verkehr stockend. Da fiel ihr schon der Sprinter auf. "Seine Fahrweise würde ich als Schlangenlinien beschreiben", sagte sie, nahm aber an, da spiele jemand mit dem Handy.

Dann lief der Verkehr wieder besser, die Frau erkannte trotzdem den Ansatz eines Staus vor ihr. Sie fuhr auf der Überholspur, der Sprinter rechts neben ihr. Sie bremste deutlich, auf etwa 80 Stundenkilometer.

Der Sprinterfahrer machte keine Anstalten, seine Geschwindigkeit zu verringern. "Der muss doch bremsen", dachte die Frau noch, denn die Fahrzeuge vor ihnen waren schon fast zum Stillstand gekommen. Doch keine Reaktion auf der rechten Spur. Die Frau ließ sich etwas zurückfallen, denn ein Auffahren schien ihr unvermeidlich. Sie sah dann, wie der Fahrer eines schwarzen Mercedes noch nach links ausweichen wollte, aber wegen des Tempos des Sprinters nicht mehr aus der engen Lücke kam. Der Sprinter schob den Pkw vor sich unter einen Lkw, mit so viel Wucht, dass er mit seiner Front noch in das Heck des Sattelzugs rauschte.

Mit dem Helikopter in die Klinik

Der Fahrer des Sprinters war eingeklemmt. Der "heldenhaften Reaktion des Lkw-Fahrers hinter ihm", so Richter Gallasch, hat er wahrscheinlich sein Leben zu verdanken. Er zog mit Hilfe von Spanngurten den Sprinter so weit heraus, dass er den Fahrer befreien konnte. Mit dem Rettungshubschrauber wurde er in eine Klinik geflogen und blieb dort wegen schwerer Verletzungen im Bauchraum drei Wochen auf Intensivstation.

Auch der Fahrer des Mercedes wurde per Hubschrauber in eine Klinik gebracht. Er hatte schwere Schädelverletzungen und starb am 11. Oktober in der Klinik an den Folgen.

Beim Angeklagten wurden zum Tatzeitpunkt 2,32 Promille Blutalkohol gemessen. Der Wert für absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,6 Promille angenommen. "Sie waren eine ganz erhebliche Gefahr über eine längere Fahrtstrecke, der Sprinter war in ihren Händen eine tödliche Waffe", sagte Gallasch. Mehrmals betonte der Angeklagte während der Verhandlung, wie sehr er das Geschehen bedauere. In Ansätzen scheint er in der U-Haft realisiert zu haben, dass er ein massives Alkoholproblem hat.