Unter Bewährung betrunken Auto gefahren

9.4.2019, 14:00 Uhr
Unter Bewährung betrunken Auto gefahren

Einmal hatte der Angeklagte 1,67 Promille im Blut, ein anderes Mal 1,1 Promille. Zudem bestand bereits ein Fahrverbot gegen ihn. Und trotzdem setzte er sich des nachts ins Auto und fuhr durch Weisendorf beziehungsweise Bubenreuth. In einem Fall lieferte er sich auch noch mit der Polizei, die ihn kontrollieren wollte, ein Rennen, raste mit 170 km/h durch die Gegend, fuhr wegen seines Alkoholkonsums Schlangenlinien und landete schließlich in einer Hecke.

Vor dem Erlanger Amtsgericht lässt der Angeklagte seinen Verteidiger reden und räumt alle Vorwürfe ein. Zu den Gründen für seine Straftaten will er sich allerdings nicht äußern.

Der Verteidiger erklärt jedoch, sein Mandant habe inzwischen eine gute Arbeitsstelle und befinde sich in ambulanter Drogentherapie. Er fordert eine siebenmonatige Bewährungsstrafe, verweist auf das "von Schuldeinsicht und Reue geprägte Geständnis" seines Mandanten und dass dieser sein "massives Alkoholproblem" nun in den Griff bekommen wolle.

Richter Hagen Förster jedoch folgt der Staatsanwältin und verurteilt den Aurachtaler zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Besonders schwer wiegen dessen sieben Vorstrafen und dass er bereits unter Bewährung stand. "Sie begehen Straftaten am laufenden Band, es gab nichts, was Sie zur Besinnung gebracht hat", so Förster. Bewährung sei schließlich schon eine "letzte Chance", und die habe der Angeklagte verspielt. Außerdem verhängt der Richter auch noch eine zweijährige Führerscheinsperre. jes

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