Unzureichendes Krisenmanagement in Herzogenaurach?

19.10.2020, 17:12 Uhr
Unzureichendes Krisenmanagement in Herzogenaurach?

© Foto: Matthias Kronau

"Die beiden Strafurteile gegen zwei städtische Mitarbeiter, darunter den Stadtkämmerer unserer Stadt, haben uns erschüttert", beginnen die Fraktionsvorsitzenden Walter Drebinger (CSU) und Konrad Körner (JU) ihr Schreiben. Und weiter: "Zur Person des Stadtkämmerers sei angemerkt, dass wir fachlich keinen Tadel zu seiner Tätigkeit bei der Stadt zu äußern haben. Jedoch sind die nun festgestellten Taten schwerwiegend und schaden dem Ansehen der Stadt Herzogenaurach und ihrer Mitarbeiter nachhaltig." Das sieht auch der Bürgermeister so. "Unser Ziel muss natürlich sein, Schaden von der Stadt und der Mitarbeiterschaft abzuwenden. Ohne jeden Zweifel ist das Vertrauensverhältnis belastet. Wir müssen uns damit auseinandersetzen – und tun das auch jeden Tag."

Hacker wehrt sich entschieden gegen den Vorwurf, "dass der Bürgermeister einfach so wieder zur Tagesordnung übergeht", wie Drebinger und Körner schreiben. "Wir sind fernab jeglicher Tagesordnung und wünschen uns auch, dass wir bald Klarheit haben." Denn natürlich müsse man nun die Rechtskraft des Urteils und die Entscheidung der Landesanwaltschaft Bayern (LASB) abwarten. Und das dauere eben seine Zeit.

Verspätete Informationen?

Auch Vorwürfe über das verspätete Weitergeben von Informationen will German Hacker nicht auf sich sitzen lassen. So schreiben CSU/JU: "Der Bürgermeister hat den Stadtrat, nachdem er von der Staatsanwaltschaft über die Vorwürfe gegen den Kämmerer informiert wurde, erst mit zweimonatiger Verspätung – mit E-Mail vom 10. Januar 2019 – über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt." Hacker entgegnet, der Stadtrat sei bereits im September 2017 über einen "aufgetretenen Fall von Unregelmäßigkeiten" informiert worden. Man habe ein Disziplinarverfahren eingeleitet, dieses aber sofort wieder ausgesetzt, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Die Anklageschrift mit den Ermittlungsergebnissen ist laut Hacker am 22. November 2018 eingegangen, nach interner Klärung informierte Hacker am 21. Dezember 2018 die Fraktionsvertreter im Personalausschuss telefonisch. "Diesen Kreis erachte ich auch heute noch für ausreichend." Im nächstmöglichen Personalausschuss im Januar 2019 sei die Abgabe der disziplinarischen Aufgaben an die LASB beschlossen worden. Und die LASB habe entschieden, dass eine vorläufige Suspendierung nicht vorgenommen wird.

"Maulkorb verpasst"

Dass er in einer E-Mail vom 14. Oktober 2020, also einen Tag vor der Verhandlung des Kämmerers, den Stadträten "einen Maulkorb" verpasst habe, bestreitet Hacker. Seine Bitte, zu diesem Thema vor der Verhandlung keine Auskünfte zu geben, sollte selbstverständlich sein – auch zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Kämmerers. "Nach der öffentlichen Verhandlung unterliegen die Inhalte der Anklageschrift natürlich nicht mehr der Verschwiegenheit."

Nun müsse man auf die Entscheidung der LASB warten. "Der Fall liegt außerhalb der Stadt", so Hacker. Sobald aber Klarheit herrsche, werde es natürlich Vorschläge zur Aufarbeitung geben.

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