Vor Gericht: Weisendorferin bei Bergkirchweih ausgerastet

3.2.2020, 13:47 Uhr
Vor Gericht: Weisendorferin bei Bergkirchweih ausgerastet

© Harald Sippel

Haupttäterin ist die 25-jährige Weisendorferin, ihr 26-jähriger Bruder hat weit weniger auf dem Kerbholz. Beide waren mit 1,3 Promille gut angetrunken. Ereignet hat sich das Ganze im Juni 2019 im Schächtnerszelt.

Irgendwie kam es dort zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen, in deren Verlauf die 25-Jährige regelrecht ausrastete. Einem Beteiligten soll sie laut Anklageschrift mit dem Knie ins Gesicht gekickt haben, sodass der junge Mann eine Lippenplatzwunde erlitt.

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Den massivsten Streit führte die Angeklagte aber mit einer anderen jungen Frau, die schlichtend eingreifen wollte. Diese soll die Angeklagte mit der Faust ins Gesicht geschlagen, an den Haaren gerissen und in den Bauch getreten haben, sie zudem als "Hure" beleidigt haben. Eine Gehirnerschütterung sowie Rippenprellungen waren die Folgen. Einem weiteren zu Hilfe eilenden jungen Mann soll die Angeklagte ebenfalls mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Und auch die hinzugerufenen Polizeibeamten konnten die junge Frau nicht bändigen. Sie wehrte sich massiv, schlug und trat um sich, kratzte und wollte sich losreißen. Einen Beamten bespuckte sie, einer Beamtin biss sie in die Hand. "Nur mit Mühe gelang es, die sich Windende zu fixieren", heißt es in der Anklageschrift.

Mehrfache Entschuldigung

Vor Gericht zeigt die 25-Jährige Schuldeinsicht und Reue, betont mehrfach unter Tränen, wie leid ihr das alles tue. Sie räumt alle Vorwürfe ein. "Mein Verhalten war falsch, das weiß ich jetzt." Und nicht nur das: Direkt nach der Tat hat sie sich telefonisch bei allen drei beteiligten Polizisten entschuldigt, der gebissenen Beamtin zahlte sie 350 Euro Schmerzensgeld, vor Gericht zahlt sie einem Polizisten 70 Euro für dessen zerrissene Handschuhe, und sie versuchte auch mehrfach, zu der jungen Frau, mit der sie sich in die Haare bekommen hatte, Kontakt aufzunehmen, um sich zu entschuldigen. Bei allen drei Polizisten, die als Zeugen aussagen, entschuldigt sich die Angeklagte im Gerichtssaal auch noch einmal persönlich – und zwar so aufrichtig, dass alle drei die Entschuldigung auch annehmen.

All das lobt Richterin Birgit Griem ausdrücklich. "Ihr Nachtatverhalten war sehr honorig", sagt sie. Dennoch: "Betrunkene Randale am Berg geht gar nicht." Weil die 25-Jährige sich jetzt aber so korrekt verhält und noch nicht vorbestraft ist, kommt sie bei der Vielzahl an Delikten (vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung) mit einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung davon und muss zusätzlich 1700 Euro an einen Erlanger Kinderhort zahlen.

Ihrem Bruder wirft die Staatsanwältin Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Er sei aggressiv aufgetreten, habe sich massiv gegen die Festnahme gewehrt und um sich geschlagen, sodass ein Polizist Prellungen und Kratzer am Arm erlitt. Der 26-Jährige bestreitet vor Gericht allerdings, dass er sich derart gewehrt habe.

Keine gezielte Aggression

Vorher habe er nur seiner Schwester beistehen wollen, als ein Typ auf sie losgegangen sei. Als die Polizisten ihn dann zurückgerissen und zu Boden gebracht hatten, hätten alle drei ihn fixiert. "Ich hatte gar keine Chance mich zu wehren." Tatsächlich bestätigen die Polizisten, dass sie "keine gezielte Aggression" wahrgenommen hätten, der Angeklagte habe lediglich versucht, vom Boden hochzukommen, um sich wieder auf den Angreifer seiner Schwester zu stürzen. Wenig später sei er dann allerdings recht "besonnen" gewesen und man habe gut mit ihm reden können.

Dennoch wertet das Gericht das als "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", stellt das Verfahren aber gegen eine Zahlung von 3000 Euro an die Polizeigewerkschaft ein.

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