Vorschriften kontra Menschlichkeit

11.9.2019, 13:43 Uhr
Vorschriften kontra Menschlichkeit

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Mit zwei Fällen sind die Flüchtlingshelfer Wolfgang Seitz und Konrad Eitel an die Öffentlichkeit gegangen. Seitz hat sie dokumentiert – eine Chronik von absurd anmutenden, sich widersprechenden Vorschriften und Auflagen beim – vergeblichen – Bemühen um Identitätsklärung, die Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis.

Um hierzulande arbeiten zu dürfen, also seinen Lebensunterhalt selbst verdienen und Steuern zahlen zu dürfen, statt von der Gesellschaft alimentiert werden zu müssen, braucht ein Flüchtling einen Identitätsnachweis.

Bei Hussen B. sollten ein Lichtbild-Ausweis, ein sogenannter Kebele, und die Kopie seiner Geburtsurkunde die Identität des Mannes klarstellen. Nicht so einfach, denn die Ausländerbehörde im Landratsamt verlangt geprüfte, echte Dokumente. Dazu muss man Behörden in der Heimat des Geflüchteten einschalten, was auch nach dem Ende des Ausnahmezustands in dem afrikanischen Staat schwer ist, vor allem auf dem Land.

Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen nennt Adressen von Vertrauensanwälten in der Hauptstadt Addis Abeba. Mit sechs Kanzleien, sagt Wolfgang Seitz, nahm er Kontakt auf. Bis auf einen Anwalt lehnten alle wegen der unsicheren Lage ab, in Hussen B.s Heimatort zu fahren.

Jener eine bot an, die kopierte Geburtsurkunde dort amtlich beglaubigen zu lassen. Nicht amtlich genug für das Ausländeramt: Es verlangt eine Originalurkunde. Das Original der vorgelegten Kopie ist verschollen, weshalb der Vertrauensanwalt mit Bedauern die Unmöglichkeit des Ansinnens kundtat. Allenfalls ein neues Original könnte sich der Flüchtling ausstellen lassen. Doch dazu müsste er persönlich bei seiner Heimatbehörde erscheinen – ein Widersinn bei einem Flüchtling.

Der Kebele-Ausweis ist zwar ein Original, doch verlangte hierfür die Ausländerbehörde, dass seine Echtheit in der deutschen Botschaft in Addis Abeba geprüft werde. Seitz reichte den Ausweis im Mai 2019 ein und hörte erst nach seiner Nachfrage im August wieder davon: am 7. August, so Seitz, schrieb das Ausländeramt, die Echtheitsprüfung könne nur erfolgen, wenn B. sie bezahlt. Eine Forderung, die ein Asylbewerber nicht erfüllen kann und von der Seitz weder bei der Abgabe noch im folgenden Vierteljahr erfahren hatte.

Als sich Wolfgang Seitz daraufhin an den ja auch für Integration zuständigen Minister Joachim Herrmann wendete, bekam er ein Antwortschreiben, das ihn am guten Willen der Behörde mindestens zweifeln lässt. Es taten sich Aktenlücken auf. Herrmann schrieb zum Beispiel es sei bislang noch kein Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für den Mann unter Vorlage prüfbarer Unterlagen bei der Ausländerbehörde gestellt worden.

Seitz kann fünf solcher Anträge nachweisen. Und er hat eine schriftliche Zusage des Landrats Alexander Tritthart, die Ausländerbehörde im Landratsamt würde Flüchtling und Helfer unterstützen. Dass die Anträge ohne prüfbare Unterlagen gestellt wurden, sei, so Seitz, bei keiner Ablehnung moniert worden. Einen Antrag auf Arbeitserlaubnis hatte eine Aurachtaler Eisenflechterei in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Erlangen im Februar 2018 gestellt. Bei der Firma hatte Hussen B. im Januar und Februar 2018 ein Praktikum absolviert – sechs Wochen lang und ohne Bezahlung. Er hat sich laut Seitz so bewährt, dass die Firma ihn unbedingt einstellen wollte. Den Antrag der Eisenflechterei hatte die Ausländerbehörde laut Seitz schriftlich bestätigt. Deshalb ist es für den Flüchtlingshelfer völlig unerklärlich, dass das Innenministerium davon nichts aus den Akten wisse. Herrmann schrieb vielmehr, B. solle erst einmal eine konkret in Aussicht stehende Arbeit nennen.

Der ausführliche E-Mailverkehr, mit dem Vertrauensanwalt in Äthiopien, wurden nach Seitz’ Vermutung auch nicht in B.s Akte aufgenommen. Denn – Seitz vermutet, auf Anforderung des Ministers – das Ausländeramt bat den Helfer, die Unterlagen nochmals zu schicken.

Der Minister hatte Seitz nämlich zunächst wissen lassen, man könne von jedem, der einer Beschäftigung nachgehen wolle, die Mitwirkung an der Klärung seiner Identität verlangen. Wenn die Bemühungen des Vertrauensanwalts und ein amtlich beglaubigtes Geburtsdokument den Behörden nicht als Mitwirkung anerkannt werden, dann bliebe B. nur, dorthin zurückzukehren, woher er geflohen ist. Und dann, so die Flüchtlingshelfer, wird es absurd.

Ganz ohne Bezahlung, also völlig anders als bei B. hatten die Behörden die Prüfung der Identitätspapiere von Mohammed M. übernommen. Freilich mit dem gleichen Ergebnis: keine Arbeitserlaubnis, weil kein genügender Identitätsnachweis.

Dabei besitzt M. zwei Ausweispapiere. Sie wurden auf Geheiß des Ausländeramts von der Polizei geprüft, sogar vom Landeskriminalamt (LKA).

Minister Herrmann ließ dazu wissen, "Die bisher von Herrn M. vorgelegten Dokumente wurden leider als Nachahmung eingestuft bzw. bestehen erhebliche Zweifel an der Echtheit und sind daher zur Klärung der Identität nicht geeignet".

Nach der von Seitz zitierten Aussage des LKA und auch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bestehen aber auch gehörige Zweifel an der Unechtheit der Dokumente. Im Gegensatz zum Minister hatten die Kriminalisten den einen Ausweis als höchstwahrscheinlich echt beurteilt, den anderen als eher unsicher.

Nichtsdestotrotz: Das Ausländeramt im Landratsamt strengte laut Seitz sogar ein Ermittlungsverfahren gegen M. wegen Urkunden- bzw. Passfälschung an. Wie Seitz weiter berichtet und auch den Innenminister wissen lässt, hat die zuständige Staatsanwältin in Nürnberg die Ermittlungen sofort wieder einstellen lassen. Ihre Begründung: "Es ist nicht zu widerlegen, dass es sich um echte Dokumente handelt."

Wolfgang Seitz ist nicht klar, wie der von ihm betreute M. "unter diesen Umständen an einer Identitätsklärung mitwirken kann". Und ohne diese gibt es keine Arbeitserlaubnis. Mohammed M. ist weiter wie sein Schicksalsgenosse zum Nichtstun verurteilt.

Seitz hat sich in seinem Schreiben an den Innenminister noch persönliche Anmerkungen erlaubt. Joachim Herrman spreche immer von einer Balance von Ordnung und Humanität bei der Integration von Flüchtlingen. Im Ausländeramt des Landratsamts Erlangen-Höchstadt habe er diese Balance nicht feststellen können. "Die restriktive Auslegung von Vorschriften verstellt den Blick auf die grundlegenden Werte, die durch Gesetze eigentlich geschützt werden sollen, vor allem Menschenwürde, Humanität und Integration."

Das Landratsamt hat auf unsere Anfrage hin eine Stellungnahme für Donnerstag angekündigt.