Wachenroth: Exhibitionist muss Therapie machen

26.2.2021, 05:53 Uhr
Mit einem geständigen Exhibitionisten musste sich das Amtsgericht Erlangen beschäftigen - und verurteilte den Mann auf eine Bewährungsstrafe und eine Psychotherapie.

© colourbox.de Mit einem geständigen Exhibitionisten musste sich das Amtsgericht Erlangen beschäftigen - und verurteilte den Mann auf eine Bewährungsstrafe und eine Psychotherapie.

Denn was der 48-Jährige getan hat, hat eine junge Frau nachhaltig traumatisiert. In Wachenroth soll der Angeklagte sich im November 2020 der jungen Frau gezeigt haben – untenrum entblößt, auf dem Rasen liegend und an seinen Geschlechtsteilen spielend. Dabei soll er die junge Frau laut Anklageschrift auch noch angegrinst haben. Ein anderes Mal soll er auf das Grundstück der Frau eingedrungen sein. Ob er auch dort die Hosen herunterließ, bleibt unklar. Vorgeworfen wird ihm in diesem Fall auch nur der Hausfriedensbruch, der andere Vorfall ist als "exhibitionistische Handlung" angeklagt.

Aussage vor Gericht erspart

Immerhin erspart der Angeklagte der jungen Frau eine Aussage vor Gericht, indem er beide Tatvorwürfe einräumt. Als der Richter die junge Frau entlässt, rollen schon wieder Tränen. "Frauen ängstigt so etwas massiv", belehrt Richter Eckhardt den Angeklagten denn auch eindringlich. Zumal, wenn es sich um jemanden aus der unmittelbaren Nachbarschaft handle. Der 48-Jährige ist in der Nachbarschaft wohl noch häufiger in Erscheinung getreten, diese Fälle sind aber nicht Gegenstand der Anklage.

Medikamente und Alkohol

Der Wachenrother ist nach eigener Aussage jedenfalls "geschockt" von den Tränen, er entschuldigt sich auch bei der jungen Frau. Es sei ihm furchtbar peinlich und er schäme sich sehr, beteuert er glaubhaft. Er habe damals unter Medikamenteneinfluss in Verbindung mit Alkohol gestanden, sei also "zugedröhnt" gewesen. Inzwischen nehme er keine Medikamente mehr und beteuert: "Ich war nicht bei Sinnen, so etwas wird nicht wieder vorkommen."

Skeptischer Staatsanwalt

Der Staatsanwalt ist da skeptisch, hat der 48-Jährige doch eine einschlägige Vorstrafe vom Juli 2020 vorzuweisen. Die sei ihm offensichtlich keine Lehre gewesen, was die "enorme Rückfallgeschwindigkeit" zeige. Das "Nachtatverhalten" wertet der Staatsanwalt positiv: das von Schuldeinsicht und Reue geprägte Geständnis sowie die Entschuldigung. Er plädiert für sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

"Eingeschränkte Schuldfähigkeit"

Der Richter rechnet das Geständnis hoch an, weil es der jungen Frau eine Aussage erspart. Er attestiert dem Angeklagten "eingeschränkte Schuldfähigkeit" aufgrund der Medikamente und kommt auf drei Monate und zwei Wochen Freiheitsstrafe. Trotzdem betont er, eine exhibitionistische Handlung sei "kein Kavaliersdelikt". Die Bewährung spreche er deshalb nur in Verbindung mit einer verpflichtenden Psychotherapie aus. Außerdem muss der Angeklagte 800 Euro Geldbuße an die GGFA Erlangen zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Keine Kommentare