Wachenröther Bäck abgemahnt: "Sonne" als Marke

13.6.2019, 07:00 Uhr
Wachenröther Bäck abgemahnt:

© Foto: Katrin Bayer

Angedroht wurde den Schmidts in dem Brief eine Strafe bis zu einer Höhe von 300 000 Euro. Würden sie binnen einer Woche eine Unterlassungserklärung unterschreiben und den Begriff nicht mehr verwenden, zudem alle Verkaufszahlen mit Gewinn offenlegen, kämen sie mit der weitaus glimpflicheren Zahlung von 1500 Euro davon.

Besonders bitter für die Schmidts, wo mittlerweile die vierte Generation im Betrieb mitarbeitet: Im Sortiment haben sie die Dinkel-Sonne schon seit Monaten nicht mehr, nur auf der Internetseite fand sich der Name noch. "Die Homepage wird bei uns nicht so gepflegt, wir sind mehr auf Facebook und Instagram unterwegs", gibt Saskia Schmidt zu.

Und dort war der Name auch längst verschwunden, nachdem Saskia Schmidt bei Gesprächen am Rande eines Seminars zufällig mitbekommen hatte, dass andere Bäckereien wegen der Verwendung des Sonnenbegriffs Ärger mit der Hofpfisterei bekommen hatten. "Wir wussten das vorher nicht und haben sofort gehandelt", erinnert sich Schmidt. Aber eben die Internetseite vergessen.

Nun wollen die Wachenrother, die sich auch anwaltlichen Beistand geholt haben, auf Nummer sicher gehen. "Ich habe mich auch an Google gewandt, um sicherzugehen, dass man den Begriff keinesfalls mehr in Zusammenhang mit uns findet", erzählt Saskia Schmidt.

Warum die Schmidts nun an die Öffentlichkeit gehen? "Wir möchten Kollegen darauf aufmerksam machen", sagt Saskia Schmidt. Und ihr Vater Sebastian, der seit der Anwaltspost nach eigenem Bekunden schlaflose Nächte hat, ergänzt, dass sie vor allem kleinere Bäckereien schützen wollten. Denn gerade für diese könnten die Abmahnungs-Zahlungen im schlimmsten Fall ja existenzbedrohend sein.

Was die Bäckersfamilie aus Wachenroth unisono nicht versteht: "Warum kann man nicht einfach darum bitten, den Begriff nicht weiterzuverwenden und erst dann, wenn das nicht passiert, abmahnen? Warum muss man denn gleich so drohen und den kleinen Bäckern Angst machen?" Ein Schaden sei der Hofpfisterei dadurch, dass die Wachenrother ein paar Monate ein Brot mit dem Namensbestandteil "Sonne" verkauft hätten, nach ihrer Ansicht doch nicht entstanden.

Besonders wurmt Jan Schmidt, der das Dinkel-Sonnenblumen-Brot seinerzeit entwickelt und dann weiter verfeinert und deshalb in "Dinkelkraft" umbenannt hat, dass sein Produkt damals auch von Qualitätsgutachtern des Deutschen Brotinstituts geprüft wurde: "Die müssen das mit dem Namen doch auch wissen. Gesagt haben sie aber nichts." Das Zertifikat, auf dem das Brot gelobt wird, ist nun wertlos. Den Jung-Bäcker beschäftigt außerdem die Frage, woher er beim nächsten Produkt wissen soll, ob er es wirklich so nennen darf, wie er es nennen will.

Der Wachenröther Bäck ist mit seiner Abmahnung natürlich nicht allein, seit Jahren werden deutschlandweit Bäckereien abgemahnt – mit Folgen. Auch bei einer Bäckerei-Kette, die im Landkreis Erlangen-Höchstadt Filialen hat, verschwand kürzlich der Sonnenbegriff aus den Produktbezeichnungen.

Die Hofpfisterei verteidigte in der Vergangenheit das Vorgehen stets mit dem Verweis darauf, dass die "Sonne" ihre erfolgreichste Marke sei. Die Unverwechselbarkeit der "Sonne", die auch im Onlineshop der Hofpfisterei bestellt werden kann, solle erhalten bleiben.

Branchenverbände haben sich des Streits übrigens schon des Öfteren angenommen und festgestellt, dass das Vorgehen der Hofpfisterei rein rechtlich in Ordnung ist.

Nur die Art und Weise, wie dieses Recht durchgesetzt wird, lässt beispielsweise die Familie Schmidt an der Solidarität unter den Bäckern zweifeln.

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