Weisendorf: Infoveranstaltung zur Rindermast geplatzt

9.5.2019, 15:55 Uhr
Symbolbild Rinder

© dpa Symbolbild Rinder

Bereits am 11. April hatten Vertreter der Bürgerinitiative gegen Ende der öffentlichen Ratssitzung den Gemeinderäten und Bürgermeister Heinrich Süß zur Information der Bürger eine Veranstaltung vorgeschlagen. Damals hatte dies der Bürgermeister kurz und bündig abgelehnt. Jetzt war es die Bürgerinitiative, die der für 16. Mai geplanten Infoveranstaltung nicht zustimmte.

Grund sei die Rechtslage. Eine Gemeindesatzung schreibe vor, dass ab 21 Tagen vor dem Entscheid eine Infoveranstaltung nicht mehr zulässig sei. Der Bürgerentscheid findet mit der Europawahl am 26. Mai statt.

Die BI halte sich an Recht und Gesetz, teilte Jürgen Dinger als Sprecher der sechsköpfigen BI den Verantwortlichen im Rathaus schriftlich mit. Denn die jüngst neu gefasste Satzung Weisendorfs zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid setzt fest, dass "spätestens am 21. Tag vor der Abstimmung" Stimmberechtigte über den Gegenstand und verschiedene Auffassungen von Gemeinderäten und Vertretern des Bürgerentscheids unterrichtet werden sollen.

Die BI könne es sich nicht leisten, gegen die Satzung zu verstoßen. Die Durchführung des Bürgerentscheids sei ansonsten rechtlich anfechtbar. Zumal die Briefwahl zum Bürgerentscheid bereits begonnen habe. Zwölf Prozent der Wahlberechtigten sollen die Briefwahlunterlagen bekommen haben, so BI-Sprecher Dinger. Für die BI sei es nicht nachvollziehbar, dass "Bürgermeister und Gemeinderat sich erst kurz vor knapp" Gedanken um mehr Informationen für die Bürger gemacht haben.

Im Rathaus zum geplatzten Infotermin 16. Mai nachgefragt, war von Verwaltungschefin Eva Fröhlich zu erfahren, dass das Landratsamt tatsächlich eine "nicht rechtskonforme Ausnahme in Bezug auf die Satzungsordnung akzeptiert hätte". Vorausgesetzt, alle Beteiligten – Kommune, Rindermast-Antragsteller und Räte – hätten einer auch nicht fristgerechten Info-Veranstaltung zugestimmt. Schriftlich hat gestern Mittag die CSU-Gemeinderatsfraktion ihre Enttäuschung ausgedrückt – darüber, dass die BI "an der Teilnahme an einer objektiven Informationsveranstaltung . . . nicht interessiert ist", wie es die unterzeichnende Angelika Tritthart formuliert.

Bürgermeister Heinrich Süß selbst stellt klar, dass man mit einer solchen Veranstaltung keine Satzung verletzt habe. Der entsprechende Paragraf, der die 21-Tage-Frist verlangt, beziehe sich ausdrücklich auf Fälle, in denen einem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren gegenüberstehe. Das ist hier nicht der Fall. Trotzdem, so Süß, sei es auch das gute Recht der BI abzusagen. jun/rg

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