Weisendorfer wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

25.10.2019, 06:57 Uhr

Der Angeklagte war Vaterersatz und hat das Vertrauen des Jungen, Jahrgang 1999, ausgenutzt. Von 2005 bis 2012 lebte der heute 59-Jährige mit der Mutter des Jungen zusammen. Und auch nach der Trennung vertraute sie ihm ihre beiden Kinder immer wieder zur Betreuung an. Zwischen 2013 und 2015 soll der Angeklagte "mehrfach sexuelle Handlungen" an dem Jungen vorgenommen haben – er streichelte dessen Penis, ließ sich streicheln, einmal soll es sogar Oralverkehr gegeben haben. Insgesamt fünf Fälle listet die Anklage auf. Vor Gericht tritt das heute 20-jährige Opfer mit seinem Anwalt als Nebenkläger auf.

Nach einem Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligten legt der Angeklagte über seinen Verteidiger ein vollumfängliches Geständnis ab – und erspart dem jungen Mann somit eine zermürbende Aussage vor Gericht. Das wird zugunsten des Angeklagten gewertet. Auch, dass er einen Entschuldigungsbrief an sein Opfer schrieb und bereits 7000 Euro Schadenswiedergutmachung leistete, rechnet Richter Wolfgang Hagen dem Weisendorfer an. Zudem hat der Angeklagte keine Vorstrafen. Schwer wiegen dagegen aber die Folgen für das Opfer: Der junge Mann schildert, dass er sich in Therapie befinde, an Schmerz- und Panikanfällen leide und starke Depressionen habe. "Komplexe Trauma-Folgestörung" nenne sich das. Auch seinen Job als Einzelhandelskaufmann habe er deswegen verloren.

Diese erheblichen psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen verschärfen das Strafmaß. Hagen Förster bleibt in seinem Urteil von einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung genau in der Mitte dessen, was Staatsanwalt und Verteidiger fordern. Darüber hinaus muss der Angeklagte weitere 5000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen sowie 3000 Euro an die Stiftung Opferhilfe Bayern.