Weitere Lockerungen im Landkreis Erlangen-Höchstadt
25.5.2021, 17:00 UhrDie Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis ist weiterhin rückläufig. Für Erlangen-Höchstadt hat das Robert Koch-Institut am Pfingstmontag einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35,0 und damit unter 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner veröffentlicht.
Weil der Schwellenwert somit an fünf aufeinander folgenden Tagen aktuell von Donnerstag bis Montag, 20. bis 24. Mai, unterschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt amtlich bekannt, dass ab Mittwoch, 26. Mai, zusätzliche inzidenzabhängige Öffnungen möglich sind. Dann gelten für den Landkreis die für einen Inzidenzwert von unter 50 vorgesehenen Regelungen.
Einkaufen ist dann wieder ohne Termin oder Testnachweis möglich. Die FFP-2-Maskenpflicht bleibt aber bestehen.
Ohne Terminbuchung
Kulturelle Angebote wie Museen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie vergleichbare Kulturstätten können ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung öffnen. Für die Besucher besteht auch hier weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen dürfen in den Regelbetrieb übergehen.
Die Regeln treten erst dann wieder außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen erneut überschritten worden ist. Die Allgemeinverfügung vom 20. Mai dieses Jahres ist daneben weiterhin gültig. Alle Bekanntmachungen sind den Ausgaben des Amtsblattes zu entnehmen.
Für weitere Öffnungsschritte bereitet die Kreisverwaltung eine entsprechende Allgemeinverfügung vor. Diese muss aber erst wieder dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorgelegt werden.
Ministerium entscheidet
Erst wenn dort das Einvernehmen erteilt wurde, kann diese veröffentlicht werden. Weitere Regelungen können frühestens am Donnerstag, 27. Mai, in Kraft treten. Im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium hat das Landratsamt am 20. Mai unter anderem weitergehende Lockerungen in Bezug auf die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie den kontaktfreien Sport im Innenbereich und den Kontaktsport im Außenbereich zugelassen.
Wichtig für die konkrete Umsetzung vor Ort sind die Rahmenkonzepte zu den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen für die einzelnen Bereiche. Weitere Informationen gibt es online hier auf der Seite des Landratsamts.
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