Zwei Schwäne in Weisendorf an Vogelgrippe verendet

6.2.2017, 14:52 Uhr
Zwei Schwäne in Weisendorf an Vogelgrippe verendet

© Archivfoto: dpa/Stefan Sauer

Das Veterinäramt trifft nun weitere Vorsorgemaßnahmen. Im gesamten Landkreis gilt weiterhin Stallpflicht und das Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten. Die Stallpflicht gilt für alle Geflügelhalter bereits seit dem 21. November 2016. Das Verbot der Märkte und Schauen gilt seit dem 24. November.

Für Menschen ist das Virus nicht ansteckend. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügel-Beständen, so das Veterinäramt, ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius - und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung - sicher abgetötet wird. Für Tierhalter und Spaziergänger empfiehlt das Veterinäramt jedoch als Vorsichtsmaßnahmen drei Verhaltensregeln.

Nicht anfassen

Das Veterinäramt rät, tote Wasservögel (z. B. tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne) nicht anzufassen, sondern direkt das Landratsamt unter * (0 91 93) 20-506 anzurufen und über den Fund toter Wasservögel zu informieren. Mitarbeiter des Veterinäramtes, der Bauhöfe oder der Feuerwehr bergen die Vögel fachmännisch und senden diese zur Analyse an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen. Wer einen toten Singvogel oder eine tote Taube findet, braucht das Landratsamt nicht zu verständigen - dass diese an Geflügelpest erkranken, sei bei diesen Tieren nicht zu erwarten.

Nicht füttern

Das Amt bittet die Bürger, kein Futter für Vögel an Gewässern auszulegen oder ins Wasser zu werfen. Dadurch würden Wildvögel angelockt, die das Virus weiter verbreiten könnten.

Das Veterinäramt weist alle (Hobby-) Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, darauf hin, dies umgehend nachzuholen. Das Formblatt dafür steht auf der Internetseite des Landratsamtes bei Veterinäramt und Verbraucherschutz - Alles für Tierhalter - Allgemeines - Meldung einer Haltung von Nutztieren zur Verfügung. Auf Wunsch sendet das Amt das Formblatt auch zu.

Hunde anleinen

Hundehalter sollten ihren Hund anleinen, wenn sie mit ihm am Ufer spazieren gehen. Katzenhaltern, die nah am Uferbereich wohnen, empfiehlt das Veterinäramt, die Tiere nicht frei laufen zu lassen.

Allgemeinverfügungen sind auch auf der Internetseite des Landkreises www.erlangen-hoechstadt.de/veterinaeramt-verbraucherschutz/vogelgrippe.

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