Impfpflicht für Mitarbeiter: Staatsanwaltschaft prüft Anzeige gegen Zahnarzt

13.1.2021, 10:06 Uhr
Mittlerweile kann sich das medizinische Personal in Deutschland gegen Corona impfen lassen.

© Hendrik Schmidt, dpa Mittlerweile kann sich das medizinische Personal in Deutschland gegen Corona impfen lassen.

Gegenüber dem Donaukurier hat die Ingolstädter Staatsanwaltschaft bestätigt, dass eine Anzeige gegen den Zahnarzt eingegangen sei. Die Anzeige wurde von dem Münchner Aktivisten Christian Szabó eingereicht und richtet sich gegen die Aufforderung des Mediziners, dass sich alle Praxismitarbeiter impfen zu lassen hätten. Der Zahnarzt hatte zuvor Impftermine für alle Angestellten seiner Praxis vereinbart, und seinen Mitarbeitern per WhatsApp mitgeteilt, dass sie bei einer Weigerung ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt würden.

Im Interview gab der Mann zu, dass seine Wortwahl unglücklich gewesen sei, er jedoch zu seinem Ansinnen stehe. Notfalls sei er auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Mitarbeitern bereit. Dazu könnte es nun kommen, falls die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht für eine Straftat sieht.

Die juristische Lage ist dabei unklar, da es noch keine gesetzliche Impfpflicht für medizinisches Personal gibt. So sagte der Arbeitsrechtler Peter Betz gegenüber dem Donaukurier: "Eine vom Arbeitgeber ansonsten angeordnete Impfung würde in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und die körperliche Unversehrtheit eingreifen." Das, was der oberbayerische Zahnarzt seinen Mitarbeitern auferlegen will, könne theoretisch unter den Straftatbestand der Nötigung fallen.

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