Kein Schadensersatz bei 19 Hundehaufen im Garten

20.1.2017, 16:12 Uhr
Das Gericht entschied zwar, dass die Existenz vieler Hundehaufen einen Sachmangel begründe. Da der Kläger jedoch dem Wohnungsverkäufer keine Gelegenheit gab, sie zu entfernen, wies das Amtsgericht seine Klage ab.

© Harald Sippel Das Gericht entschied zwar, dass die Existenz vieler Hundehaufen einen Sachmangel begründe. Da der Kläger jedoch dem Wohnungsverkäufer keine Gelegenheit gab, sie zu entfernen, wies das Amtsgericht seine Klage ab.

Der Mann hatte die Immobilie "wie genau besichtigt" gekauft und am 29. Dezember 2014 übernommen. Erst Mitte Januar mit Einsetzen von Tauwetter seien ihm und seiner Freundin die Haufen aufgefallen. Im März holte er ein Angebot einer Firma zur Gartenreinigung ein und verlangte vom Vorbesitzer 3500 Euro dafür. Der Kot von "fleischlastigen Fressern" sei besonders gefährlich wegen äußerst widerstandsfähiger Krankheitserreger. Der Boden müsse abgetragen und neu bepflanzt werden. An den Stellen der Haufen wachse kein Gras mehr, nur noch Moos.

"Die Existenz einer Vielzahl von Hundehaufen begründet zur Überzeugung des Gerichts einen Sachmangel", entschied das Amtsgericht. Der Kläger hätte den Beklagten jedoch zum Entfernen der Haufen auffordern und Gelegenheit dazu geben müssen. Da er das nicht tat, könne er keinen Schadensersatz verlangen.

Außerdem habe der Kläger die Kontamination des Bodens selbst mitverursacht. Er habe die Haufen nicht beseitigt. "Vielmehr hat der Kläger quasi zugesehen, wie der Kot nach und nach in das Erdreich eingesickert ist." Und müsse somit für den Folgeschaden selbst einstehen.

5 Kommentare