Kein Schmerzensgeld für angeschossenen Hund

11.8.2011, 18:04 Uhr
Kein Schmerzensgeld für angeschossenen Hund

© Edith Kern-Miereisz

Es sind nicht die äußeren Spuren, die Gabriele und David Scott noch heute ärgern. Nicht die beschädigte Tür, nicht die Einschusslöcher in den Wänden. Es sind die psychischen Folgen des Traumas, die auf der Familie lasten. Vater David leidet an einem Tinnitus, er nimmt Anti-Depressiva. Gabriele Scott überfallen immer wieder Schweißausbrüche und Atemnot.

Die Familie hatte nun auf insgesamt 39.000 Euro Schmerzensgeld geklagt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage jedoch ab, mit der Begrüdung, dass der Einsatz rechts- und verhältnismäßig war. Das hatte der Einsatzleiter bereits der Einsatzleiter als Zeuge ausgesagt. Die Polizei vermutete eine Waffe im Zimmer des Sohnes Kevin. Die Spezialkräfte habe man eingesetzt, weil der 26-Jährige mehrmals wegen Widerstands gegen Beamte aufgefallen sei. Daher sei ein Sondereinsatzkommando und deren überraschendes Vorgehen in der Nacht notwendig gewesen.

Man konnte den Polizisten auch nicht zumuten den Hund erst einzufangen und dabei gleichzeitig auf die mögliche Gefährdung durch eine mögliche Schusswaffe reagieren zu können. Die Richter sahen hierbei kein unrechtmäßiges Vorgehen. Das Urteil ist jedoch nichts rechtskräftig und es kann Berufung eingelegt werden.

Ein anderer Streitfall bleibt noch offen. Am 14. Juli einigten sich beide Seiten, der Freistaat und die Kläger, dass der Vater in einem Vergleich 2.000 Euro Schadensersatz bekommt. Er behauptete aber, dass er seit dem Vorfall krank sei und nicht mehr zur Arbeit gehen könne. Er möchte daher seinen Verdienstausfall ersetzt haben. Darüber wird demnächst noch entschieden.

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