Kein Tattoo auf Unterarm: Polizist muss auf "Aloha" verzichten

14.5.2020, 18:44 Uhr
Der stark tätowierte Kriminal-Biologe Mark Benecke (links) wollte Kriminalhauptkommissar Jürgen Prichta (rechts) in Leipzig unterstützen.

© Foto: Sebastian Willnow/dpa Der stark tätowierte Kriminal-Biologe Mark Benecke (links) wollte Kriminalhauptkommissar Jürgen Prichta (rechts) in Leipzig unterstützen.

Der 43-jährige Kriminalhauptkommissar muss auf den Schriftzug "Aloha" zumindest am Unterarm verzichten, entschied das Gericht. Aloha ist die Grußformel auf Hawaii, bedeutet aber auch "Atem des Lebens".

Eine Verkehrskontrolle und die Flitterwochen auf Hawaii — diese Kombination führte schließlich zu dem Weg durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte. Jürgen Prichta hatte bei einer Kontrolle den Tätowierer "Wojs" aus dem Studio von Jack Rebel kennengelernt. Und auf Hawaii hatte er mit seiner Frau Flitterwochen verlebt, die ihm nachhaltig unter die Haut gingen: Ein paar hawaiianische Motive habe er schon an versteckten Stellen stechen lassen.

Vor über sieben Jahren war die Hochzeit. Seither streitet Prichta für sein Unterarm-Tattoo. In Bayern ist es Polizisten nämlich verboten, sich an sichtbaren Stellen tätowieren zu lassen. Das Verbot aus dem Polizeipräsidium Mittelfranken nach seiner formellen Anfrage mochte der gebürtige Oberpfälzer Prichta nie akzeptieren.

2018 hatte der Verwaltungsgerichtshof in München dem Hauptkommissar erklärt, dass er das Unterarm-Tattoo vergessen könne: Die Uniform verschaffe den Polizisten Respekt, Tattoos dagegen würden ihn "nivellieren". Zuvor war er am Verwaltungsgericht in Ansbach gescheitert.

Und jetzt das Finale am obersten Verwaltungsgericht der Bundesrepublik. Der Anwalt des Polizisten, Christian Jäckle, sieht einen zu schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten. Außerdem seien Tätowierungen schon lange kein Aufregerthema mehr. Während Bayern den Vollzugsbeamten Tattoos im sichtbaren Bereich verbietet, seien andere Bundesländer weniger streng. Berlin duldet Tattoos minderer Größe, Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass sie abgedeckt werden müssen.

Das Bundesverwaltungsgericht wurde gegenüber Prichta recht deutlich. Beim Tragen der Dienstkleidung, in diesem Fall bei der Sommeruniform, darf es keine Tattoos im sichtbaren Körperbereich, also Kopf, Hals, Hände und Unterarme, geben.

Das Bayerische Beamtengesetz enthalte ein für Polizeivollzugsbeamte "hinreichend vorhersehbares und berechenbares Verbot" von Tätowierungen, erklärte der Vorsitzende Richter Ulf Domgörgen. Eine äußerlich erkennbare Tätowierung sei nicht mit der Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion von Uniformträgern vereinbar.

Dienstherr bestimmt Frisur

Grundlage für das Verbot ist der Artikel 75 des Beamtengesetzes, nach dem der Dienstherr die Bestimmungen über Dienstkleidung, Haar- und Barttracht und eben auch "nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale" wie Tätowierungen verfügen kann.


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Jürgen Köhnlein, Vizechef des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), bedauert die Entscheidung. "Dadurch wird zwar Klarheit hinsichtlich sichtbarer Tattoos bei Polizeibeamtinnen und -beamten geschaffen, jedoch nicht der gewandelten gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber Tätowierungen Rechnung getragen", sagte Köhnlein. "Tattoos sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen."