Keine Leistungen für Pflegekinder: Ungleichheit bei Familiengeld

20.7.2019, 16:55 Uhr
Während die meisten Familien vom Familiengeld profitieren, fallen andere durchs Raster.

Während die meisten Familien vom Familiengeld profitieren, fallen andere durchs Raster.

Kinder kosten Geld. Windeln, Arztbesuche, Kleidung – das alles will bezahlt sein. Der Freistaat greift Eltern seit September 2018 mit dem bayerischen Familiengeld zusätzlich unter die Arme. Und das sogar "relativ einfach", findet Maria Weiß aus Hersbruck. Sie hat zwei Kinder und profitiert durch ihre bald dreijährige Tochter bereits vom Familiengeld. Dann allerdings ist erst einmal Pause: Das Geld wird nur für ein- und zweijährige Kinder gezahlt. In ein paar Monaten wird Söhnchen Leonhard ein Jahr alt, dann geht es wieder los. Einen neuen Antrag stellen muss sie allerdings nicht. Denn mit dem Antrag auf Elterngeld zahlt der Freistaat automatisch auch das Familiengeld aus. 250 Euro macht der Staat pro Kind oder Adoptivkind locker, ab dem dritten Spross sogar 300.

Zwei Leistungen des Freistaats fallen dagegen weg: "Das Familiengeld ersetzt perspektivisch das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld", heißt es aus dem Büro des Landtagsabgeordneten Norbert Dünkel (CSU).

Bündeln und erhöhen

Mit dem Bayerischen Familiengeld würden die beiden bisherigen Zahlungen gebündelt und insgesamt erhöht. Bis Ende Juni dieses Jahres schüttete die Regierung bereits 570 Millionen Euro an Familien aus. Einschränkungen in der Verwendung gibt es nahezu keine: "Das Familiengeld soll den Eltern Gestaltungsspielraum verschaffen. Es gilt, Eltern in die Lage zu versetzen, ihre Kinder noch besser zu betreuen", so ein Sprecher des Büros weiter. Maria Weiß freut sich darüber: gerade in diesem jungen Alter sei etwa der Windelverbrauch sehr hoch, ein paar extra Scheine helfen da sehr.

Marta Waginger (Name geändert) kann von all dem nur träumen: Für den Jungen, den sie aufgenommen hat, hat sie kein Familiengeld bekommen. Denn Pflegeeltern sind von der Leistung ausgeschlossen. Obwohl der Aufwand derselbe ist, wenn nicht gar höher.

Denn ihren Pflegesohn hat Waginger vor etwa drei Jahren bekommen, zwei Tage war er alt. Und, wie sie sagt, „randvoll mit Crystal Meth und Speed“, die Nieren hatten durch den Drogenkonsum der Mutter bereits Schaden genommen. Regelmäßig muss sie mit dem Jungen zu Fachärzten, aber auch zum Osteopathen oder zum Heilpraktiker, deren Behandlungen selten von der Krankenkasse übernommen werden.

Geld fehlt

300 Euro sogenannte "ehrenamtliche Aufwandsentschädigung" bekommt sie vom Staat, dazu Mindestunterhalt. Elterngeld bekommt sie keines, aus denselben Gründen. Vollzeitmama ist sie trotzdem und hat ihre Arbeitszeit, wie sie sagt, "stark einschränken müssen", dadurch fehlt ihr monatlich ein hoher dreistelliger Betrag.

Hoffnung gibt es für Marta Waginger kaum. Ihr Gespräch mit der Hersbrucker Zeitung findet im Amtsgericht Hersbruck statt. Waginger verlässt mit ihrem Anwalt den Sitzungssaal 103. Soeben hat sie ihren Prozess gegen den Freistaat Bayern in zweiter Instanz verloren. Geklagt hatte sie auf das bayerische Familiengeld. Doch mehr als anerkennende Worte für ihr Engagement hat sie vom Richter nicht bekommen. Waginger ärgert sich, ihrer Meinung nach beweist das Urteil, dass Pflegekinder vom Staat wie "Kinder zweiter Klasse" behandelt würden. Entmutigen in ihrem Pflegeauftrag lässt sie sich aber nicht: „Wir würden ihn für nichts wieder hergeben.“

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