Klimastreik während der Arbeit: Das müssen Arbeitnehmer wissen

19.9.2019, 05:30 Uhr
Auch Arbeitnehmer sind am 20. September 2019 zum globalen Klimastreik aufgerufen.

© Günter Distler Auch Arbeitnehmer sind am 20. September 2019 zum globalen Klimastreik aufgerufen.

Der Klimawandel beschäftigt immer mehr Menschen - das ist unter anderem der Verdienst von zahlreichen Demonstranten, die freitags auf die Straße gehen, damit die Bundesregierung ihre selbst gesetzten Klimaschutzziele einhält. Ein Bündnis aus 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen ruft für den 20. September 2019 zu einem globalen Streik auf, der sich auch an Erwachsene richtet. Doch die Demonstrationen finden in der Arbeitszeit von vielen Arbeitnehmern statt.

Darf ich als Arbeitnehmer für das Klima auf die Straße?

Ein Recht auf politischen Streik gibt es in Deutschland nicht - darunter zählen auch Klimastreiks. Arbeitnehmer können für den Protest Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Da jedoch einige Arbeitgeber die Demonstrationen befürworten, lohnt es sich, beim Chef nachzufragen.

Droht streikenden Arbeitnehmern die Kündigung?

Wer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber die Arbeit verweigert, muss mit einer Abmahnung rechnen. Die Gefahr, dass Arbeitnehmer ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden, besteht nicht. Wenn sich Beschäftigte krank melden und an einer Demonstration teilnehmen, ist eine Kündigung allerdings nicht auszuschließen.

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