Lockerungen der Beschränkungen: Das ändert sich ab Montag

19.4.2020, 17:16 Uhr
Ab 20. April dürfen sich bayerische Bürger erstmals nach vier Wochen wieder mit einem Freund oder einer Freundin treffen; allerdings nur draußen und nur um gemeinsam Spazieren zu gehen oder Sport zu treiben.  Bislang war das nur mit Angehörigen des eigenen Haushaltes erlaubt. Der Mindestabstand gilt allerdings weiter.
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Lockerungen der Kontaktbeschränkungen

Ab 20. April dürfen sich bayerische Bürger erstmals nach vier Wochen wieder mit einem Freund oder einer Freundin treffen; allerdings nur draußen und nur um gemeinsam Spazieren zu gehen oder Sport zu treiben. Bislang war das nur mit Angehörigen des eigenen Haushaltes erlaubt. Der Mindestabstand gilt allerdings weiter. © dpa

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern, hat die Politik die Empfehlung abgegeben, ab sofort Mund-Nase-Masken in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr zu tragen. Ab der kommenden Woche besteht sogar eine Maskenpflicht.
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Maskenempfehlung in der Öffentlichkeit

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern, hat die Politik die Empfehlung abgegeben, ab sofort Mund-Nase-Masken in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr zu tragen. Ab der kommenden Woche besteht sogar eine Maskenpflicht. © photonews.at/Georges

Ab Montag soll auch der Hochschulbetrieb aufgenommen werden: Vorlesungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten finden bis auf Weiteres aber rein digital statt. Jedoch sollen Prüfungen wie das Schreiben von Klausuren möglich sein.
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Start des digitalen Hochschulbetriebs

Ab Montag soll auch der Hochschulbetrieb aufgenommen werden: Vorlesungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten finden bis auf Weiteres aber rein digital statt. Jedoch sollen Prüfungen wie das Schreiben von Klausuren möglich sein. © Sebastian Gollnow, dpa

Als erste Geschäfte dürfen Bau- und Gartenmärkte ab Montag wieder öffnen. Die Polizei Mittelfranken rät allerdings dazu, nur notwendige Besorgungen zu tätigen. Sollte der Ansturm zu groß sein, könnte es wieder zu Einlasskontrollen kommen wie bereits vor vier Wochen.
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Öffnung von Bau- und Gartenmärkten

Als erste Geschäfte dürfen Bau- und Gartenmärkte ab Montag wieder öffnen. Die Polizei Mittelfranken rät allerdings dazu, nur notwendige Besorgungen zu tätigen. Sollte der Ansturm zu groß sein, könnte es wieder zu Einlasskontrollen kommen wie bereits vor vier Wochen. © Friso Gentsch, dpa

Eine Woche später, am 27. April, sind dann Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler an der Reihe. Außerdem dürfen dann auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern wieder Kunden bedienen. Wer sich nach einem neuen Haarschnitt sehnt, muss sich allerdings noch etwas gedulden. Voraussichtlich dürfen Friseure erst ab dem 4. Mai wieder Kunden empfangen.
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Bald dürfen weitere Geschäfte öffnen

Eine Woche später, am 27. April, sind dann Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler an der Reihe. Außerdem dürfen dann auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern wieder Kunden bedienen. Wer sich nach einem neuen Haarschnitt sehnt, muss sich allerdings noch etwas gedulden. Voraussichtlich dürfen Friseure erst ab dem 4. Mai wieder Kunden empfangen. © Bernd Böhner, NN

An diesem Montag bleiben die Schulen nochmals geschlossen: Nach den coronabedingten Schulschließungen soll der Betrieb dort erst ganz langsam wieder anlaufen. Ab dem 27. April sollen Abschlussklassen an den Gymnasien, Real- und Mittelschulen als erste wieder zurück an die Schulen dürfen, ebenso Meisterklassen. Frühestens ab dem 11. Mai sollen an diesen Schulen die Jahrgänge folgen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen, also etwa die derzeitigen Elftklässler an Gymnasien und die jetzigen Neuntklässler an Realschulen.
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Schulen bleiben noch geschlossen

An diesem Montag bleiben die Schulen nochmals geschlossen: Nach den coronabedingten Schulschließungen soll der Betrieb dort erst ganz langsam wieder anlaufen. Ab dem 27. April sollen Abschlussklassen an den Gymnasien, Real- und Mittelschulen als erste wieder zurück an die Schulen dürfen, ebenso Meisterklassen. Frühestens ab dem 11. Mai sollen an diesen Schulen die Jahrgänge folgen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen, also etwa die derzeitigen Elftklässler an Gymnasien und die jetzigen Neuntklässler an Realschulen. © dpa

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