Mann aus Maisach gesteht Mord an seiner Frau

26.5.2016, 18:15 Uhr

Die Tat hat er am Montag seinem Anwalt gestanden, doch das Motiv bleibt unklar: Im Fall einer getöteten 67-Jährigen aus Maisach (Landkreis Fürstenfeldbruck) schweigt der verdächtige Lebenspartner der Frau nach seiner Festnahme. Bei der richterlichen Vorführung habe er keine Angaben zur Tat gemacht, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag.

Die Ermittler rekonstruierten nun die Geschehnisse des Tattages sowie die Vorgeschichte. Die Frau ist bereits das dritte Todesopfer ihres Partners - und wusste von dessen früheren Gewalttaten. Ihr neuer Freund war nämlich erst vor einem Jahr aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Er hatte im Jahr 2000 seine damalige Lebengefährtin erwürgt - und 1994 in einer Bar einen Mann niedergeschlagen, der an den Folgen der Verletzungen starb. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch bestätigte am Mittwoch entsprechende Medienberichte.

Polizei informierte Frau über die Vorgeschichte ihres Mannes

Noch früher gab es zudem ein weiteres Opfer, das aber nicht starb: 1989 hatte der Mann laut Steinkraus-Koch bei einer Schlägerei in einer Bar einen Mann verletzt und war zu einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Die Polizei selbst habe die neue Lebensgefährtin über die Vergangenheit des Mannes informiert, sagte Steinkraus-Koch. "Nachdem er angeben hatte, er wolle es ihr nicht sagen, hat die Polizei die Frau angesprochen und darauf hingewiesen."

Aus Sicherheitsgründen: Der Mann war erst vor etwa einem Jahr aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden, nachdem ihn ein psychiatrischer Gutachter als nicht mehr gefährlich eingestuft hatte. Das Landgericht München I hatte aber für fünf Jahre Führungsaufsicht angeordnet. Eine Aufsichtsstelle überwacht dann das Verhalten des Verurteilten, der zudem einen Bewährungshelfer hat. Der 65-Jährige hatte sich am Montag bei einem Rechtsanwalt gemeldet und diesem offenbart, er habe seine Partnerin getötet. Gegen den Mann wurde mittlerweile Haftbefehl erlassen.