Grausiger Familien-Fall

Mann in Mittelfranken missbraucht Minderjährige mehrfach - und fertigt Fotos an

16.4.2024, 09:31 Uhr
Schatten von Händen einer erwachsenen Person und dem Kopf eines Kindes an der Wand eines Zimmers.

© Patrick Pleul, NN Schatten von Händen einer erwachsenen Person und dem Kopf eines Kindes an der Wand eines Zimmers.

"Missbrauch von Schutzbefohlenen in 24 Fällen, davon zweimal in Tateinheit mit Herstellen jugendpornografischer Inhalte und öffentliches Zugänglichmachen derselben und Bedrohung sowie vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Munition mit tatsächlicher Gewaltausübung über Kriegswaffen.“ Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen einen Mann aus Schwabach liest sich genauso grauenerregend und verstörend, wie sich der Sachverhalt mutmaßlich darstellt.

Zwischen Juli 2022 und August 2023 soll der Mann auf die kognitiv beeinträchtigte Geschädigte „in Kenntnis deren Reifezustands“ drei- bis viermal wöchentlich über mehrere Stunden aufgepasst haben. Dabei habe sich die Mutter der Geschädigten darauf verlassen, dass der Angeschuldigte sich um das Mädchen kümmere und die Aufsicht übernehme. „Dies wusste der Angeschuldigte“, heißt es weiter in der belastenden Schrift. Besonders makaber: bei dem Mädchen handelt sich um die Stiefenkelin des Mannes.

Staatsanwaltschaft geht von 24 Fällen aus

Während er auf sie „aufpasste“, soll er im genannten Zeitraum in seiner Wohnung in Schwabach mindestens 24-mal verschiedene sexuelle Handlungen mit der damals Minderjährigen durchgeführt haben, teilweise ohne ein Kondom zu benutzen. Ihr Alter sei ihm bekannt gewesen, steht es weiter in der Anklageschrift. Das Mädchen habe in der Regel nackt auf seinem Bett gelegen, während er zunächst Massagen an ihrer Brust und Scheide durchführte.

„Zudem drang er mit seinen Fingern in die Vagina der Geschädigten ein und führte auch oralen Geschlechtsverkehr an ihr durch“, heißt es weiter. Bei mindestens 20 Gelegenheiten habe die Geschädigte den Angeschuldigten oralen befriedigt. „Mindestens einmal führte der Angeschuldigte seinen Penis und mindestens 20-mal einen Dildo bei der Geschädigten vaginal ein - mindestens einmal auch anal.“

Unerlaubte Gewaltausübung über Kriegswaffen

Er habe außerdem Bilder beim von ihr durchgeführten Oralverkehr sowie beim Einführen des Dildos angefertigt. Zudem soll der Angeschuldigte an ihrer für jedermann sichtbaren Haustüre in Roth ein ausgedrucktes Bild, das Scheide und After der Geschädigten zeigte, angeheftet haben. Dazu legte er den verwendeten Dildo. In einem Chatverlauf soll er ihr gegenüber gedroht haben, 16 Bilder von ihr zu besitzen, die er versenden werde. Im Anhang befanden sich demnach pornografische Fotos des Mädchens.

Obendrein soll der Angeklagte in seiner Wohnung - „ohne die erforderliche (kriegs-)waffenrechtliche Erlaubnis oder Anzeigenerstattung des Besitzes gegenüber der zuständigen Überwachungsbehörden“ - insgesamt 459 Patronen Munition verschiedener Kaliber aufbewahrt haben, darunter auch eine Signalleuchtpatrone. Unter anderem wegen sexueller Handlungen an einer Minderjährigen, der Erstellung und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte und dem vorsätzlich wie unerlaubten Besitz von Munition, muss er sich nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten.

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