Merk: Mollaths Unterbringung in Psychiatrie gerechtfertigt

28.11.2012, 09:25 Uhr
Merk: Mollaths Unterbringung in Psychiatrie gerechtfertigt

© Kasperowitsch

Dies würde jährlich überprüft. Einen Rücktritt lehnte Merk auch in dem Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin ab. Sie als Justizministerin habe keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Gerichte.

Mollath, der Schwarzgeld-Geschäfte bei der Hypovereinsbank (HVB) angeprangert hatte, ist seit fast sieben Jahren in einer Psychiatrie untergebracht, weil er angeblich gemeingefährlich ist. Der Fall sorgt für Wirbel, weil die Schwarzgeld-Vorwürfe nach jüngsten Erkenntnissen zutreffend sind. Für das Landgericht Nürnberg waren sie aber Teil eines „paranoiden Gedankensystems“.

Merk erklärte es für unerheblich, ob an den Vorwürfen gegen die Bank etwas dran sei. „Herr Mollath ist psychisch krank, ob sie sich bestätigen oder ob sie  sich nicht bestätigen. Und aus diesem Grund, allein aus diesem ist die Unterbringung erfolgt.“ Zugleich betonte sie, dass die erneute Beschäftigung mit dem Fall Gustl Mollath wichtig sei.

Dies zeige, dass "die Justiz transparent arbeitet und dass sie sich auch einer weiteren Überprüfung nicht verwehrt“, sagte Merk. „Wenn man einem Menschen die Freiheit nimmt, dann muss man das achtsam und höchst sorgfältig machen.“

Dies hätten die Gerichte getan, versicherte Merk. Sie hätten auf die Einschätzungen verschiedener Gutachter gebaut. „Und zwar renommierter Psychiater, die in Deutschland einen Namen haben, einen Ruf haben.“ Es seien auch mehr Gutachter eingesetzt worden als vom Gesetz verlangt.

Sollte das neue Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass Mollath nicht psychisch krank ist, sähe Merk keinen Grund, ihr Amt aufzugeben. „Die Gerichte in unserem Land entscheiden völlig unabhängig“, betonte sie. „Eine Justizministerin hat mit diesen Gerichten überhaupt nichts zu tun. Das heißt, sie hat auch keine Möglichkeit, auf die Entscheidungsfindung eines Gerichts Einfluss zu nehmen.“

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