Mollath: Verhindert Attest erneute Verfahrensaufnahme?

11.7.2013, 18:00 Uhr
Verhindert ein neu aufgetauchtes Dokument das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath?

© Peter Kneffel/dpa Verhindert ein neu aufgetauchtes Dokument das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath?

Anders als das im Mollath-Prozess von 2006 vorgelegte Attest sei die neu aufgetauchte ärztliche Bescheinigung bereits zwei Tage nach den angeblichen Misshandlungen ausgestellt worden, berichtet der Nordbayerische Kurier. Das neue Dokument habe Mollaths Ex-Frau beim Aufräumen des kurz darauf zwangsversteigerten gemeinsamen Hauses in Nürnberg entdeckt und jetzt der Justiz übergeben.

Auch das bereits 2001 ausgestellte Attest sei nur von einem Weiterbildungsassistenten ausgestellt worden. Anders als beim Attest 2002 enthalte dieses aber deutlich lesbar den Hinweis „i. V.“ (in Vertretung) und könne damit juristisch nicht mehr als „unechtes Dokument“ gewertet werden, berichtet der „Nordbayerische Kurier“.

Auf diesen Umstand stützt die Staatsanwaltschaft Regensburg wesentlich ihren Wiederaufnahmeantrag im Fall Mollath. Der 56 Jahre alte Nürnberger Gustl Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben.

Er sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe. Die Misshandlungsvorwürfe streitet der bekennende Pazifist ab. Die Nürnberger Justiz glaubte damals dennoch den Misshandlungsvorwürfen der Frau, nicht aber seinem Schwarzgeldvorwurf. Inzwischen geht die Steuerfahndung diesem aber nach.

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