Müssen Mieter für die Wartung von Rauchmeldern zahlen?

16.4.2021, 12:06 Uhr
Rauchmelder müssen seit Anfang 2018 in allen bayerischen Wohnungen hängen.

© Martin Gerten, dpa Rauchmelder müssen seit Anfang 2018 in allen bayerischen Wohnungen hängen.

"Grundsätzlich können Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart wurde", entschied das Gericht am Freitag. Dem Mieter muss vor unterzeichnen des Mietvertrages deutlich gemacht werden, welchen Teil der Betriebskosten er tragen muss. Laut Richter sei es deshalb erforderlich, alle "sonstigen Betriebskosten im Einzelnen zu benennen". Dazu zählen laut Auffassung des Gerichts auch Rauchmelder.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Mieter, die nicht auf die Wartungskosten hingewiesen wurden, könnten nun bereits gezahlte Kosten vom Vermieter zurückfordern. Allerdings nur, wenn der Posten im Mietvertrag nicht ausdrücklich aufgeführt wurde und sie der Vermieter nicht anderweitig darauf hingewiesen hat.


Rauchmelder: Das kam 2018 auf Mieter und Vermieter zu.


Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Urteil des Amtsgerichts München. Ein Vermieter hatte von seiner Mieterin ausstehende Betriebskosten eingeklagt - inklusive der 16,35 Euro Wartungskosten für den Rauchmelder. Die Mieterin wehrte sich gegen das Urteil und gewann. Am Freitag das Landgericht München: Die Kosten für die Rauchmelder-Wartung muss die Mieterin nicht übernehmen.

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