Nach Babymord-Prozess: Mutter ist freie Frau

26.11.2014, 20:55 Uhr
Zwei vergrabene Babyleichen wurden im Oktober 2013 vor einem Mehrfamilienhaus in Bad Alexandersbad und auf einem Bauernhof außerhalb des Ortes gefunden.

© News5 / Fricke Zwei vergrabene Babyleichen wurden im Oktober 2013 vor einem Mehrfamilienhaus in Bad Alexandersbad und auf einem Bauernhof außerhalb des Ortes gefunden.

Sie verlässt den Gerichtssaal als freie Frau. Ihr Ehemann hat schützend den Arm um sie gelegt. Dabei hat das Landgericht Hof gerade festgestellt, dass sie ihre zwei Babys umgebracht hat. Doch die Strafkammer erkennt lediglich Totschlag, keinen Mord. Und da die Taten bereits in den 1980er Jahren geschehen waren, ist Totschlag verjährt. Die Frist dafür beträgt 20 Jahre. Doch ob die heute 53 Jahre alte Oberfränkin sich nun wirklich frei fühlt, bezweifelt der Vorsitzende Richter Matthias Burghardt. „Sie muss mit dieser Bürde leben“, sagt er in seiner emotionalen und bewegenden Urteilsbegründung.

Denn dass sie die Babys nach den heimlichen Hausgeburten unversorgt ließ, so dass sie starben, hat die Frau bereits bei der polizeilichen Vernehmung eingeräumt. Vor Gericht schwieg sie dann zwar beharrlich, trotzdem ist für die Kammer klar: „Die Angeklagte hat gewusst und gewollt, dass sie versterben.“ Aber es fehlten die Mordmerkmale wie niedere Beweggründe. Etliche Einzelheiten in dem Fall müssten so viele Jahre nach den Taten im Dunkeln bleiben, sagt der Vorsitzende Richter. „Viele der kriminalistischen Ermittlungen waren schlichtweg nicht mehr durchführbar.“ Die Leichen seien stark verwest gewesen, die Erinnerung der Zeugen verblasst.

Das Schluchzen der Angeklagten

Als die Kammer den Freispruch verkündet, geht ein Raunen durch den Saal. Dann ist ein lautes Schluchzen der Angeklagten zu hören. Doch die weiteren Ausführungen des Richters verfolgt die 53-Jährige wieder gefasst. Gemeinsam mit ihrem Mann hat sie drei Kinder großgezogen, eines zur Adoption freigegeben. Später geht das Paar gemeinsam aus dem Gerichtsgebäude.

Nur durch Zufall wurden im Oktober 2013 die beiden in Plastiktüten eingewickelten Leichen bei Bauarbeiten in Bad Alexandersbad (Landkreis Wunsiedel) gefunden. Nach rechtsmedizinischen Untersuchungen wird klar, dass der Bub und das Mädchen schon sehr lange tot sein müssen, es sich um kein aktuelles Verbrechen handelt. Trotzdem ist die Aufregung im 1000-Einwohner-Ort groß. Über einen DNA-Abgleich wird schließlich die Frau ausfindig gemacht, die die Kinder in den 1980er Jahren geboren hatte. Seitdem saß die gelernte Hauswirtschafterin in Untersuchungshaft.

Nun, da da das Drama vor Gericht verhandelt worden ist, nutzt Richter Burghardt seine Urteilsbegründung zu einer Ermahnung an das Umfeld der Angeklagten. Das Verfahren „wirft Fragen an das Zusammenleben der menschlichen Gesellschaft auf“. Keiner habe in dem Ort hinter die Fassade der Familie geblickt. Und er erinnerte daran, dass die zu Tode gekommenen Kinder heute erwachsene Menschen wären. Vielleicht würden sie studieren, vielleicht hätten sie selbst schon Kinder. Aber sie hätten keine Chance gehabt.

3 Kommentare