Nach tödlichem Unfall: Das darf die Polizei mit Blaulicht

16.4.2018, 19:21 Uhr
Nach tödlichem Unfall: Das darf die Polizei mit Blaulicht

© ToMa

Herr Meier, kann ein Polizist überhaupt Schuld an einem Unfall sein? Er hat doch immer Vorfahrt.

Werner Meier: Er kann. Die Kollegen müssen zwischen der Dringlichkeit und den Unfallgefahren abwägen. Es ist festgelegt, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss. Das heißt: Beim Überqueren von Kreuzungen oder Einmündungen muss die Geschwindigkeit so weit reduziert werden, dass von unseren Beamten jederzeit eine Reaktion möglich ist.


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Macht es einen Unterschied, ob bei einem Unfall die Ampel für die Polizei rot oder grün war?

Meier: Einen großen sogar. Bei Grün können wir relativ sicher davon ausgehen, dass der andere bei Rotlicht anhält. Fährt man bei Rot, muss der Fahrer die Geschwindigkeit anpassen. Ein Tempolimit gibt es im Einsatz nicht. Die Feuerwehrzentrale kann gewisse Ampeln bei Einsatzfahrten auf Grün schalten, die Polizei nicht.

Wann fährt ein Polizeiauto nur mit Blaulicht und wann mit Martinshorn?

Meier: Wir können zu einem leichteren Verkehrsunfall auch ohne Signale fahren, und dabei zum Beispiel Stoppschilder überfahren. Wenn höchste Eile geboten ist dürfen wir nur mit Blaulicht und Martinshorn fahren. Das Horn muss nicht die ganze Zeit angeschaltet sein, gerade nachts in der Stadt.Wenn es allerdings bei einem Unfall nicht angeschaltet war, würde es vor Gericht eine Rolle spielen. Fahren wir nur mit Blaulicht, sind Verkehrsteilnehmer nicht verpflichtet, freie Bahn zu schaffen. Die meisten tun es natürlich trotzdem.

Nach tödlichem Unfall: Das darf die Polizei mit Blaulicht

© Fotos: Günter Distler

Wie viele Unfälle mit Polizeiwagen gibt es in Mittelfranken pro Jahr?

Meier: Wir hatten im letzen Jahr 248 Unfälle, bei denen Einsatzfahrzeuge beteiligt waren. Bei 93 waren andere Verkehrsteilnehmer Schuld, bei 134 die Polizei. Bei 21 Unfälle wurde eine Teilschuld festgestellt. Bei den 248 Unfällen sind allerdings auch Beschädigungen, etwa, wenn ein Kollege im Einsatz gegen einen Zaun fährt, mit eingerechnet. Vor zwei Jahren gab es den letzten tödlichen Unfall mit Polizeibeteiligung, als eine Person in der Schwabacher Straße auf der Fahrbahn lag. Das war aber eine normale Streifenfahrt.