Neue Anhörung: Darf Ulvi K. die Psychiatrie verlassen?

8.1.2015, 15:53 Uhr
Darf Ulvi K. die Psychiatrie verlassen? Das Gericht überprüft den Fall zumindest gerade noch einmal.

© dpa Darf Ulvi K. die Psychiatrie verlassen? Das Gericht überprüft den Fall zumindest gerade noch einmal.

Das Landgericht Bayreuth hat überprüft, ob der im Fall Peggy freigesprochene Ulvi K. weiter in der Psychiatrie bleiben muss. Eine Entscheidung ist am Donnerstag aber noch nicht gefallen, wie ein Justizsprecher sagte. Die Strafvollstreckungskammer werde ihren Beschluss schriftlich verkünden.

2004 war der heute 37-Jährige aus Lichtenberg (Landkreis Hof) wegen des Mordes an dem bis heute verschwundenen Mädchen Peggy verurteilt worden. Im Wiederaufnahmeverfahren ist der geistig behinderte Mann im vorigen Jahr freigesprochen worden. In der Psychiatrie sitzt er allerdings wegen des sexuellen Missbrauchs von mehreren Kindern.

Die Anhörung fand nach Angaben des Gerichts routinemäßig statt - jedes Jahr gibt es eine derartige Überprüfung. Der Termin am Donnerstag wurde aber besonders aufmerksam verfolgt, weil es der erste nach dem Freispruch im Fall Peggy war. Einige Unterstützer des Straftäters hatten sich vor dem Gerichtsgebäude in Bayreuth versammelt, um ihre Solidarität zu bekunden.

Verteidiger kämpft für Entlassung

Im Sommer war ein neues Gutachten über Ulvi K. in Auftrag gegeben worden. Das kommt zu dem Schluss, dass der Mann weiter Therapiebedarf hat. Dennoch will sein neuer Verteidiger Thomas Saschenbrecker für die Entlassung aus der Psychiatrie kämpfen. Ulvi K. soll dann in einer Wohngruppe leben und betreut werden.

Der Fall Peggy ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre in Deutschland. Die damals neun Jahre alte Schülerin verschwand im Mai 2001 im Landkreis Hof. Bis heute fehlt jede Spur von ihr.

Ulvi K. kam nach dem Schuldspruch 2004 im Fall Peggy nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie. Der Grund: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in Lichtenberg mehrere Kinder missbraucht hatte.

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