19mal Kinderpornos per WhatsApp verschickt

9.1.2019, 09:11 Uhr
Per Whatsapp verschickte der Angeklagte Kinderpornos.

© Arno Burgi Per Whatsapp verschickte der Angeklagte Kinderpornos.

Der 48-Jährige wurde beschuldigt, von seiner Wohnung im Landkreis Neumarkt aus im Jahr 2016 insgesamt 19-mal kinderpornographische Bilddateien per Smartphone über den Messengerdienst WhatsApp verschickt zu haben. Die Dateien zeigten, wie Thomas Leykam, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, im Detail vortrug, die Kinder in eindeutigen Posen, zum Teil beim Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen. Außerdem wurden bei dem Angeklagten mehrere Handys mit ähnlichem Bild- und Videomaterial sichergestellt.

Der Beschuldigte räumte die Vorwürfe vollumfänglich ein. Dieses Geständnis rechnete ihm Leykam zu seinen Gunsten an. Gegen ihn sprachen zwei, allerdings nicht einschlägige, Einträge im Bundeszentralregister, eine Vorstrafe wegen Betrugs und eine wegen vorsätzlichen Fahrens trotz Fahrverbots.

Die Sozialprognose bezeichnete Leykam als günstig. Der Mann habe nach einem Arbeitsunfall und längerer Krankheit wieder Arbeit, er habe eine Therapie durchlaufen. Der Staatsanwaltschaftsvertreter beantragte eine Haftstraße von einem Jahr und sechs Monaten, die für vier Jahre zur Bewährung auszusetzen sei, außerdem eine Geldauflage und die Einziehung der sichergestellten Smartphones.

Rechtsanwalt Gunther Kellermann räumte das vorsätzliche Handeln seines Mandanten ein, "aber die Geldauflage nutzt nichts". Der Angeklagte habe lange von Krankengeld gelebt und zahle Schulden ab. Nach Abzug der Lohnpfändung blieben ihm etwa 1200 Euro, hatte der 48-Jährige eingangs zu Protokoll gegeben.

Das Strafmaß bat Kellermann auf ein Jahr Haft mit drei Jahren Bewährung herabzusetzen. Er sehe bei seinem Mandanten keine große kriminelle Energie. Ihm sei im Krankenstand halt daheim langweilig gewesen, entschuldigte er die Taten.

Richter Rainer Würth lotete aus, ob eine maßvolle Geldauflage von 500 Euro, zahlbar in 50-Euro-Raten, für den Angeklagten machbar seien. Der stimmte zu. Ansonsten folgte Würth dem Vorschlag des Verteidigers.