90 Euro Strafe für übergroße Grabplatte kassiert

3.9.2016, 12:15 Uhr
Das Kreuz mit der Totenruhe: Wer das Grab auf dem Friedhof gestalten möchte, muss sich dabei an die Friedhofssatzung halten.

© Michael Müller Das Kreuz mit der Totenruhe: Wer das Grab auf dem Friedhof gestalten möchte, muss sich dabei an die Friedhofssatzung halten.

90 Euro Strafe für übergroße Grabplatte kassiert

© Foto: Günter Distler

Wie darf ich denn mein Grab grundsätzlich gestalten?

Heinrich Zuckschwert: Sie dürfen eigentlich alle Pflanzen setzen, die sie wollen. Dahingehend ist die Neumarkter Friedhofsordnung sehr großzügig. Je nachdem wo das Grab ist, dürfen manche Pflanzen aber nicht über eine bestimmte Höhe hinaus wachsen.

Wenn ich mein Grab lieber mit einer Platte bedecken möchte, geht das?

Zuckschwert: Das geht schon, aber es muss ein Drittel der Grabfläche von Stein unbedeckt bleiben. Schotter ist also auch nicht möglich. Das steht so in der Satzung, da muss sich jeder dran halten. Ich kann auch nicht bei Rot über die Ampel fahren und mich dann weigern, das Bußgeld zu zahlen. Normalerweise versuchen wir, so etwas gütlich zu regeln.

Wieso muss denn mindestens ein Drittel frei bleiben?

Zuckschwert: Als die Friedhofssatzung erlassen wurde, haben wir darüber diskutiert und sind überein gekommen, dass wir keine Steinwüste wollen. Das passt nicht in unsere Gegend und ein Friedhof soll ja auch ein Park sowie ein Erholungsort sein. Das ist ein Kommunikationspunkt, wo man andere Menschen trifft. Da ist doch mehr Grün viel schöner.

Wenn ich jetzt trotzdem ein pflegeleichtes Grab will, was raten Sie?

Zuckschwert: Ich würde dazu raten, einen immergrünen Bodendecker zu pflanzen, wie Efeu oder Immergrün. Wenn diese einmal angewachsen sind, muss man auch kaum noch gießen.

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