Abgegrenztes Gebiet für den Hallerbrunnen

26.1.2017, 12:31 Uhr
Abgegrenztes Gebiet für den Hallerbrunnen

© Foto: Fritz Etzold

Nachdem der Zweckverband der Pettenhofener Gruppe nach jahrelanger Planung die Ausweisung des Wasserschutzgebiets Hallerbrunnen mit der dazu gehörigen Verordnung beantragt hatte, läuft aktuell die Behördenbeteiligung. Dazu hatte der Bauernverband Amberg und Neumarkt die Landwirte und Grundstückseigentümer eingeladen, um über das Schutzgebiet und die rechtlichen Auswirkungen zu informieren.

BBV-Geschäftsführer Thomas Bayerl konnte neben dem Zweckverbandsvorsitzenden Xaver Lang auch die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden Lauterhofen und Birgland, Ludwig Lang und Brigitte Bachmann, begrüßen. „Für das Ausweisungsverfahren wünsche ich mir größtmögliche Transparenz“, stellte Xaver Lang fest. Er betonte, dass das Schutzgebiet nicht nur wegen der landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen werden soll. Auch andere menschliche Einflüsse wie etwa der Straßenverkehr sprechen dafür.

Sieben Ortsteile betroffen

Der beauftragte hydrogeologische Gutachter Karl-Heinz Prösl stellte das Gebiet vor. Insgesamt umfasst es 1438 Hektar mit fünf Schutzzonen. „Die Größe des Schutzgebietes geben die Grundwassereinzugsgebiete, die Fließrichtung und die relativ hohen Fließgeschwindigkeiten im Karstgebiet vor“, so Prösl. Außerdem lägen im Schutzgebiet noch Dolinen, die fast einen unmittelbaren Zugang zum Unterboden bieten.

Die Messwerte von Nitrat liegen im geplanten Gebiet mit 21 Milligramm/ Liter im eigentlichen Zielbereich von 20 bis 30 mg/l. Auch die Gehalte von Pflanzenschutzmittel-Rückständen seien seit längerem rückläufig. Steigende Tendenzen gebe es bei Chloridgehalten, die mutmaßlich durch den Verlauf der Autobahn A 6 durch das geplante Schutzgebiet zurückzuführen sind.

Hubert Hofmann von der BBV-Hauptgeschäftsstelle Regensburg ging auf das Ausweisungsverfahren ein. Die Genehmigungs- und Verfahrensbehörde sei das Landratsamt Neumarkt. Derzeit laufe die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, in der auch der BBV Neumarkt und die Landwirtschaftsämter Neumarkt und Amberg beteiligt sind. „Sobald die Stellungnahmen eingegangen sind, werden diese vom Landratsamt abgewogen und gegebenenfalls der Verordnungstext danach angepasst“, so Hofmann. Danach werden das Schutzgebiet und die Verordnung öffentlich ausgelegt, was voraussichtlich im Laufe dieses Jahres erfolgen wird.

Hofmann warb für die anschließende Bürgerbeteiligung, in der betriebliche Betroffenheiten fristgerecht dargelegt werden müssen. Prösl ergänzte: „Stellen Sie ganz genau dar, wie sie selbst mit ihrem Hof und ihren Flächen betroffen sind.“ Hofmann bot den BBV-Mitgliedern die Unterstützung der BBV-Geschäftsstelle an.

Die Einwendeführer werden zu einem Erörterungstermin geladen, in dem die Belange nochmal mündlich vorgetragen werden können. Rechtskräftig sei das Schutzgebiet erst dann, wenn es im Amtsblatt des Landkreises Neumarkt veröffentlicht wurde.

In der Diskussion wurde deutlich, dass insgesamt sieben Ortsteile der beiden betroffenen Gemeinden im Schutzgebiet liegen. Für Muttenshofen, Niesaß und Matzenhof ergeben sich laut Verordnungsentwurf auch bauliche Vorgaben.

Regelungen für Entschädigungszahlungen zum Beispiel für Mehraufwendungen in der Bewirtschaftung oder auch bei baulichen Maßnahmen, die der Sicherung des Wasserschutzes dienen, wurden angesprochen und auch vom Zweckverbandsvorsitzenden Xaver Lang zugesichert. Der Bauernverband bat die Zuhörer, landwirtschaftliche Belange bis Ende Januar in der Geschäftsstelle zu melden, damit sie in eine Stellungnahme eingearbeitet werden können.

Ortsobmann Josef Hierl stellte in seinem Schlusswort die Wichtigkeit einer Zusammenarbeit zwischen Landwirten und dem Zweckverband heraus und betonte, dass der Schutz des Grundwassers eine gemeinsame wichtige Aufgabe sei.

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