Alkoholfahrt ging für Schülerin noch mal glimpflich aus

19.1.2017, 11:40 Uhr
Alkoholfahrt ging für Schülerin noch mal glimpflich aus

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Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs stand die sichtlich beeindruckte 20 Jahre alte Fahrerin vor dem Jugendgericht Neumarkt. Sie kam, obwohl sie 1,1 Promille Alkohol im Blut hatte, glimpflich davon. Richter Danny Schaller nahm ihr ab, dass ihre Schuldeinsicht ehrlich und ihre Dankbarkeit, dass nicht mehr passierte, groß ist.

Die Geschwindigkeit, mit der die junge Frau den von der Mutter finanzierten Wagen über die Straße steuerte, war nicht allzu hoch. Der Aufprall auf das Brückengeländer reichte aber aus, ein Vorderrad abzureißen. Der Wagen überschlug sich und landete dann auf den verbliebenen drei Rädern. Der Totalschaden hält sich deshalb in Grenzen, weil die Kiste schon uralt war. Aber Rechtsanwalt Johannes Gerngroß relativierte das in Abwandlung einer Fredl-Fesl-Weisheit: „Ein Auto, das fährt, ist was wert.“

Im Verhältnis zwischen Gerngroß und seiner Mandantin hatte sich zunächst ein Missverständnis eingeschlichen, das aber schnell geklärt werden konnte. Sie hatte gesagt, sie wolle vor Gericht schweigen. Das war aber nicht bockig gemeint, sondern sie wollte zunächst das Reden ihrem Anwalt überlassen. Das beruhigte dann auch Richter Schaller, der schon befürchtete, er hätte sich in seiner positiven Einschätzung getäuscht.

Zwar hatte sich die junge Dame auch bei der Polizei in Schweigen gehüllt, aber dann ließ sie ihren Verteidiger ausrichten, sie räume alles, was ihr von Staatsanwältin Katharina Wagner vorgeworfen wurde, ein und bedaure es sehr. Schließlich machte sie auch den Mund auf und erzählte, sie habe seit diesem Unfall keinen Alkohol mehr angerührt und die Eltern hätten ein Auge darauf, dass sie die Finger tatsächlich davon lasse. Wenn sie von Partys heimkomme, lasse sich die Mutter schon mal anhauchen.

Auch Petra Engster von der Jugendgerichtshilfe hat den Eindruck, dass die Schülerin in einem sehr behüteten Elternhaus aufwachse, möglicherweise eine Spur zu behütet. Damit würden sich auch Reiferückstände erklären, die die Anwendung von Jugendstrafrecht nahe legten.

Das griff Staatsanwältin Katharina Wagner auf. Auch sie fand die Anwendung von Jugendrecht angebracht, obwohl die junge Frau einen durchaus vernünftigen Eindruck mache. Sie plädierte dafür, ihr eine Geldauflage von 800 Euro zu machen und die zuständige Stelle am Landratsamt anzuweisen, ihr nicht vor Ablauf von weiteren zehn Monaten einen neuen Führerschein auszustellen. Der alte wurde bereits am Unfalltag eingezogen.

Verteidiger Johannes Gerngroß lenkte den Blick auf die Einsicht seiner Mandantin, die sich mit großer Sicherheit nicht noch einmal angeschickert ans Steuer eines Autos setzen werde. 800 Euro Geldauflage erschienen ihm zu hoch und auch die Dauer der Führerscheinsperre, so wie es sich die Staatsanwältin vorstellte.

Richter Schaller neigte angesichts des Auftretens der jungen Frau vor Gericht eher zur Sichtweise des Verteidigers. Schließlich müsse die Angeklagte, die nur ein wenig Taschengeld verdient, auf ein neues Auto sparen und die 1700 Euro Schaden, die an der Brücke entstanden sind, müsse sie auch begleichen. 500 Euro an eine Beratungsstelle bei Drogen- und Alkoholproblemen und sechs weitere Monate ohne Führerschein seien ausreichend.

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