Amtsgericht Neumarkt: Alkohol brachte Familienvater ins Gefängnis

15.5.2021, 15:21 Uhr

Die Anklage vor dem Amtsgericht Neumarkt lautete diesmal auf fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Führerschein, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung und schließlich Beleidigung in mehreren Fällen.

Am 24. Juni letzten Jahres hatte der Arbeitslose sich nach einem Streit mit seiner Frau wieder ohne Führerschein ans Steuer der Familienkarosse gesetzt und war von Regensburg in den Landkreis Neumarkt gefahren. In Parsberg räumte er ein Verkehrsschild ab. Trotz deutlich mehr als zwei Promille Alkohol im Blut, war nicht mehr als der Sachschaden von 200 Euro passiert. Es wäre noch vergleichsweise glimpflich für ihn ausgegangen, wenn er angesichts der Polizisten, die seine Papiere sehen wollten, nicht völlig durchgedreht wäre. "Nüchtern bin ich ein ganz ein anderer Mensch."

Betrunken aber wurde er wieder einmal zur Furie. Er beleidigte die Beamten mit üblen Ausdrücken, setzte sich am Unfallort und später im Hof der Polizeiinspektion heftigst zur Wehr und konnte nur mit Mühe gebändigt werden. Bei dem Gerangel mit den Polizisten wurde ihm eine Rippe gebrochen. Die Beamten kamen mit leichten Blessuren davon.

Zeugen brauchten vor dem Amtsgericht Neumarkt nicht auszusagen, denn der Familienvater hatte sich auf Anraten seines Verteidigers Martin Hutzler und offenbar auch aus eigener Einsicht entschlossen, reinen Tisch zu machen. Er räumte die Vorwürfe allesamt ein, so wie sie Staatsanwältin Bartsch vorgetragen hatte.

Dem Gericht lag ein Gutachten über seine körperliche und seelische Verfassung vor, das die Alkoholabhängigkeit als Kernproblem nannte, dem nur mit der Einweisung in den Entzug begegnet werden könne. Das dürfte im Fall des 37-Jährigen Sinn machen, denn er will es selbst.

Die Staatsanwältin wertete das Geständnis zu Gunsten des Angeklagten und sie bescheinigte ihm auch eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit auf Grund der 2,15 Promille im Blut. Aber es stehen neun Eintragungen im Bundeszentralregister und die meisten davon sind einschlägiger Natur. Immer war Alkohol als Auslöser im Spiel.

Deshalb forderte sie eine Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Eine Entziehungskur sei anzuordnen. Für den Neuerwerb eines Führerscheins müsse er eine Sperrfrist von vier Jahren einhalten.

In milderem Licht

Verteidiger Martin Hutzler folgte der Argumentation der Staatsanwältin weitgehend. Auch er wusste, dass es für seinen Mandanten keine Bewährung geben könne. Er unterstrich aber die Bereitschaft des 37-Jährigen, sein Alkoholproblem ernsthaft zu bekämpfen.

In diesem etwas milderem Licht sah auch Richter Rainer Würth den Mann, der zwei Berufe erlernt hat, aber wegen seiner Trunksucht derzeit ohne Job ist. Er verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung. Der Aufenthalt in der geschlossenen Entzugsklinik wird darauf angerechnet. Die Sperrfrist für einen neuen Führerschein wurde auf zwei Jahre und sechs Monate festgelegt.

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