Amtsgericht Neumarkt: Ein Giftler schweigt, der andere gesteht

17.10.2020, 11:45 Uhr
Amtsgericht Neumarkt: Ein Giftler schweigt, der andere gesteht

Ihm wurde vorgeworfen, zuhause eine geringe Menge Marihuana aufbewahrt und bei anderer Gelegenheit im LGS-Park von einem einschlägig bekannten jungen Mann mehrere Gramm der Droge erworben zu haben. Der Dealer war als Zeuge geladen, machte aber, da gegen ihn Ermittlungen laufen, erwartungsgemäß keine Angaben, wünschte dem Angeklagten aber beim Hinausgehen viel Glück.

Bei der Transaktion war zwar kein Dritter dabei, sie erschloss sich aber aus dem Chatverlauf, den die Polizei aus dem sichergestellten Handy des Dealers ausgelesen hatte. Der Angeklagte selbst zog sich auf sein Aussageverweigerungsrecht zurück.

Für Staatsanwältin Sabrina Mieller war der Tatvorwurf, so wie sie ihn vorgetragen hatte, erwiesen. Sie forderte als Strafe eine Woche Jugendarrest, 100 Arbeitsstunden und empfahl zehn Drogen-Beratungsgespräche. Die Kosten des Verfahrens brauche der Angeklagte nicht zu tragen, da er kein Einkommen hat und bei ihm derzeit kein müder Cent zu holen ist

Richter Michael Müller hatte nicht die geringsten Zweifel an der Schuld des maulfaulen Angeklagten und verdonnerte ihn zu 80 Stunden Arbeitsauflage, mit denen aber die 40 Stunden aus einem vorangegangenen Urteil verrechnet werden. Verpflichtend sind die zehn Beratungsgespräche bei einem Suchttherapeuten.

Der Chatverlauf auf dem Handy des 17 Jahre alten Dealers hatte auch einen weiteren 20-Jährigen vor Gericht gebracht. Ihm wurde Besitz und Handel mit Drogen in mehreren Fällen vorgeworfen. Da der Besitzer des Handys schon zuvor angekündigt hatte, auch hier zu schweigen, um sich nicht zu belasten, wurde er von Richter Müller gar nicht aufgerufen.

Zum Selbstkostenpreis

Das war auch nicht nötig, weil der Angeklagte im Prinzip einräumte, was ihm vorgeworfen wurde. Nur Handel habe er keinen getrieben, er habe das Marihuana nur zum Selbstkostenpreis weitergegeben. Das sei so üblich gewesen in den Kreisen, in denen er sich damals bewegte, aus denen er sich aber gelöst habe.

In der Tat machte der ruhig und selbstbewusst auftretende junge Mann auf Staatsanwältin und Richter einen guten Eindruck. Nichts zu spüren von der Lethargie und Wurstigkeit, die Kiffer sonst oft umgibt. Allerdings brauchte auch er einige Zeit und fünf Einträge ins Bundeszentralregister, zwei davon einschlägig, um auf den Pfad der Tugend zu gelangen.

Auf die bezog sich Sabrina Mieller, wertete aber auf der anderen Seite das offene Geständnis zu Gunsten des jungen Mannes. Aus den Akten heraus habe sie gedacht, dass Arrest und die Verpflichtung zu Drogen-Beratungsgesprächen die passende Antwort auf die Taten sein müsse. Doch in der Verhandlung habe sie den Eindruck gewonnen, dass der 20-Jährige die Kurve gekriegt hat. Sie forderte eine Geldauflage von 800 Euro, einen halben Monatslohn.

Ob er sich einen Verwendungszweck für diese Geldstrafe wünschen könne, fragte der Angeklagte, "irgendwas mit Drogenhilfe". Michael Müller hörte das gerne und schlug den Verein in Parsberg vor, der aus der Drogenklinik entlassenen Menschen hilft, draußen wieder Fuß zu fassen. Müller verfügte eine Geldauflage von 700 Euro.

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