Amtsgericht Neumarkt: Verkehrssünder mit viel Fantasie

26.5.2020, 09:14 Uhr
Amtsgericht Neumarkt: Verkehrssünder mit viel Fantasie

© Rurik Schnackig

Vorgeworfen wurden ihm drei Verstöße gegen ein einmonatiges Fahrverbot und die Überschreitung der Geschwindigkeitsgrenze innerorts um 59 Stundenkilometer, ebenfalls in der Zeit, in der er nichts fahren durfte, was Räder hat.

Ein Verstoß gegen das Verbot war bemerkenswert: Als der Mann nämlich den Führerschein wie gefordert bei der Polizei vorübergehend abliefern wollte, kam er mit dem Auto, fuhr damit aber wie selbstverständlich auch wieder nach Hause.

Ihm sei nicht bewusst gewesen, erklärte der Angeklagte, dass das Fahrverbot in dem Moment in Kraft getreten sei, als er das Kärtchen auf der Wache über den Tresen schob.

Die außerdem verhandelte Raserei auf der Amberger Straße habe ursächlich etwas mit seinen psychischen Belastungen zu tun, ließ er das Gericht wissen. Er leide seit Jahren an Panikattacken, die ihn in Todesangst versetzten. "Neun Wochen", warf sein Verteidiger Markus Meier ein, "hat er im Auto vor dem Klinikum Neumarkt campiert, um im Fall eines Anfalls rasche ärztliche Hilfe zu bekommen".

Am 4. November letzten Jahres habe er auf dem Rückweg von der Polizei bemerkt, dass er seine Tabletten vergessen hatte. Er habe Panik bekommen, einen Panikanfall zu erleiden und deshalb aufs Gaspedal gedrückt.

Diese psychische Belastung verhindere es auch, dass er einem geregelten Job nachgehen könne, sagte der Hartz-IV-Empfänger. Potenzielle Arbeitgeber täten sich schwer, wenn sie von der Psychose erführen. Er habe sich wegen dieses Leidens auch eine Betreuerin gesucht, die ihm bei allem Möglichen zur Seite stehen könne. Doch sei er jetzt nicht mehr unter ihrer Obhut, weil das "Vertrauensverhältnis gestört" sei.

Bevor Richter Rainer Würth Staatsanwalt Thomas Leykam das Wort erteilte, warf er noch einen Blick ins Bundeszentralregister: Fünf Einträge finden sich dort unter dem Namen des 37-Jährigen. Als der Richter laut über eine Freiheitsstrafe nachdachte, fuhr dem Angeklagten, der unter laufender Resthaft-Bewährung steht, der Schreck in die Glieder. "Bitte nicht. Ich hab gesessen und weiß, was das mit mir macht".

Geldstrafe gefordert

Aber auch der Staatsanwaltschaftsvertreter hatte wohl nicht ernsthaft vor, den Angeklagten wieder hinter Gitter zu schicken. Dafür forderte er eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 15 Euro und ein weiteres viermonatiges Fahrverbot. Sein Mandant habe einen heftigen Eindruck bekommen, was eine Haftstrafe bedeute, sagte Verteidiger Markus Meier. Er stimmte prinzipiell der Staatsanwaltschaft zu, bat aber um ein Urteil, das milder ausfallen sollte.

Damit stieß er bei Richter Rainer Würth nicht auf taube Ohren. Der verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro, die er in Monatsraten von 75 Euro abstottern könne. Das Fahrverbot legte er auf drei Monate fest. Der Bußgeldbescheid wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung wurde aufgehoben.

Nach der Verhandlung trat das Fahrverbot unmittelbar in Kraft. Das Auto, mit dem der 37-Jährige zum Termin erscheinen war, werde, versprach er, seine als Zeugin benannte Mutter nach Hause fahren, er werde sich auf das Fahrrad der Mama schwingen.

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