Angeklagte gab Internet-Betrug in großem Stil zu

16.10.2017, 13:15 Uhr
Viel Ärger hat eine 30-Jährige wegen betrügerischer Handy-Verkäufe im Internet (Symbolbild).

© Foto: dpa/Silvia Marks Viel Ärger hat eine 30-Jährige wegen betrügerischer Handy-Verkäufe im Internet (Symbolbild).

In diesem Fall einer 30 Jahre alten Betrügerin, die sich in 17 Fällen vor dem Schöffengericht Neumarkt zu verantworten hatte. Meist waren es Smartphones eines koreanischen Herstellers, die da bei Ebay und anderen Plattformen von ihr zum Kauf angeboten worden waren. 4842 Euro wanderten so ohne Gegenleistung auf ihre Konten bei der Sparkasse und der Raiffeisenbank.

Im Vorfeld der Verhandlung hatte sich Richter Rainer Würth sehr darüber geärgert, dass die junge Frau ihrem Anwalt abenteuerliche Geschichten aufgetischt hatte von einem unbekannten Dritten, der sich ihrer Konten bedient hätte. Verteidiger Christopher Lihl hatte diese wilden Stories niedergeschrieben und ans Gericht geschickt.

Nun aber hatte er seine Mandantin überzeugen können, reinen Tisch zu machen. Sie ließ über ihn ein vollumfängliches Geständnis ablegen. Ihr Verhalten sei ihr selbst ein Rätsel, erklärte Lihl. Sie sei wegen ihrer beiden Kinder und einer erneuten Schwangerschaft in einer seelischen Ausnahmesituation gewesen und könne sich diesen Aussetzer nicht erklären. Dieser Aussetzer zog sich allerdings über mehrere Monate, vom 23. Dezember 2016 bis zum 4. Mai dieses Jahres hin.

In dieser Zeit läpperten sich die Einzahlungen auf 4842 Euro, von denen 4660 noch nicht zurückerstattet sind. Dazu, so der Anwalt, sehe sich die Angeklagte aber momentan auch nicht in der Lage. Das Gericht verfügte deshalb den Einzug von Wertersatz – soweit möglich.

Auch der Blick ins Bundeszentralregister war nicht erfreulich für die junge Frau. Bereits drei Mal war sie wegen kleinerer Diebereien vor Gericht gestanden. "Die letzte Verurteilung war gerade acht Monate her", erinnerte sie Würth, "da haben Sie es dann richtig krachen lassen".

Staatsanwältin Lina Weidas wertete das Geständnis vor Gericht als entlastend. Sie forderte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren Haft, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Damit sie auch eine spürbare Strafe erhält, solle sie 150 unentgeltliche Arbeitsstunden ableisten.

Seine Mandantin habe durch ihr Geständnis dem Gericht erspart, 17 Zeugen aufmarschieren zu lassen, warf Christopher Lihl in die Waagschale. Er bitte um ein Urteil, das sie nicht ins Gefängnis schickt.

Dem entsprach Richter Rainer Würth. Er folgte hier dem Antrag der Staatsanwältin und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Zahl der Arbeitsstunden verringerte er auf 100.

Das Argument Lihls, die Angeklagte habe das Gericht vor dem Zeugenaufmarsch bewahrt, sah Würth aus einer anderen Perspektive. Das wäre notwendig gewesen, wenn es kein Geständnis gegeben hätte, und dann wäre die Frau fast zwangsläufig ins Gefängnis gewandert. Die zusätzlichen Kosten durch die Auslagen der Zeugen aus der ganzen Bundesrepublik, die sie letztendlich auch zu tragen gehabt hätte, erwähnte der Richter gar nicht.

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