Angeklagter kommt Haftbefehl gerade noch zuvor

13.10.2017, 08:47 Uhr

Die Zeugen waren schon entlassen, und Würth war gerade dabei, den Haftbefehl herauszuschicken, da traf der 53-Jährige doch noch ein. Er habe schlecht geschlafen, weil er sich von einem Raubüberfall seiner Nachbarn habe erholen müssen, lautet seine Entschuldigung für das akademische Viertel.

Der Landkreisbewohner, dem Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen wurde, ist wahrlich kein Unbekannter am Amtsgericht. Der Richter legte bei ihm, wohl wissend, dass sein Mundwerk kaum zu stoppen ist, große Nachsicht an den Tag. Andere hätten für das ständige Dazwischenplappern schnell eine Ordnungsstrafe bekommen. Aber gegen solche Maßnahmen ist er erfahrungsgemäß immun.

Brille ging zu Bruch

Fünf der neun Zeugen hatte der 53-Jährige selbst benannt. Sie hatten eines gemeinsam: Sie waren an dem fraglichen Tag im Juni entweder gar nicht in der Nähe des Hofes, wo sich der Vorfall abgespielt haben sollte, oder sie hatten nichts gesehen. Selbst der Geschädigte, der einen Schlag an die Schläfe bekommen haben will, bei dem seine Brille zu Bruch ging, blieb mit seiner Aussage recht diffus.

Er konnte weder sagen, ob er mit der Faust, dem Ellbogen oder dem Unterarm geschlagen worden war, noch, ob es sich um Absicht gehandelt hatte.

Gewiss schien nur, dass der Angeklagte mit der Ehefrau des Nachbarn ein lautes Wortgefecht führte und dass dieser dazwischen ging, um Schlimmeres zu verhüten. Man einigte sich schließlich auf den Begriff Rangelei. Richter Rainer Würth unterbrach kurz die Verhandlung, um sich mit Staatsanwältin Sarah Gubo zu besprechen. Sie kamen überein, das Verfahren einzustellen. Die Kosten trägt die Staatskasse, die eigenen Auslagen der Angeklagte selbst, der mit dem Ausgang natürlich mehr als einverstanden war.

Womöglich am Arbeitsplatz

Er hatte übrigens die ganze Zeit seine Unschuld beteuert und behauptet, er sei am fraglichen Tag zur fraglichen Zeit womöglich in der Arbeit gewesen. Auf jeden Fall könne er sich nicht erinnern, dass am 30. Juni um 17.45 Uhr irgendetwas vorgefallen sei.