Attacke mit üblen Folgen

26.11.2014, 11:31 Uhr
Attacke mit üblen Folgen

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 Die Folgen dieser April-Nacht werden die beiden 21-Jährigen noch lang beschäftigen. Der Täter ist momentan wieder in Ausbildung und muss mit einer Lehrlingsvergütung von nicht einmal 400 Euro auskommen, aus denen er als Bewährungsauflage 3000 Euro an sein Opfer zahlen muss. Die Raten zu 75 Euro schmälern sein Budget in den nächsten dreieinhalb Jahren massiv. Zahlt er nicht, verfällt die Bewährung, dann stehen 18 Monate im Gefängnis an. Die drohen ihm auch, wenn er sich vor Ablauf von vier Jahren wieder eine Straftat leistet. Gewichtiger: Weitere Schadensersatzzahlungen dürften auf zivilrechtlichem Weg ausgefochten werden.

Deren Berechtigung ist nicht von der Hand zu weisen: Das Opfer, ein Landwirt auf dem Weg zum Meistertitel, erlitt einen doppelten Unterkieferbruch, bei dem Nerven zertrennt wurden. Eine Kieferhälfte ist immer noch taub. Zur Stabilisierung wurden in etlichen Operationen Stahlplatten implantiert, die im kommenden Jahr wieder entfernt werden sollen. Einige Zähne gingen außerdem zu Bruch. Die behandelnden Ärzte gehen davon aus, dass Folgeschäden bleiben. Die Verletzungen warfen den Mann in der Meisterausbildung zurück, im Betrieb kam es zu wirtschaftlichen Einbußen, weil der Experte für die Biogasanlage plötzlich fehlte. Das wird Gegenstand von Zivilverfahren sein.

Geständig und reumütig

Im Neumarkter Amtsgericht ging es erst einmal um die Tat, die der Angeklagte schon vor der Verhandlung eingeräumt hat und für die er um Entschuldigung bat: Nach einem Fest hockten das spätere Opfer und seine beiden Begleiterinnen nahe dem Veranstaltungsort am Wegesrand und bearbeiteten ihre Handys, als der Angeklagte ihnen im Vorbeigehen ein paar Centmünzen vor die Füße warf. Bestenfalls „Schleich dich“ habe das Opfer geantwortet und sich wieder seinem Telefon zugewandt, bestätigten seine Begleiterinnen im Zeugenstand.

Nur aus den Augenwinkeln bemerkte der Landwirt, dass der Mann kehrtmachte und auf ihn zukam. Ob der Angreifer dann mit dem Ellenbogen oder mit Knie oder Füßen die Verletzungen verursachte, spielte da keine große Rolle mehr. Richter Rainer Würth machte im Urteil klar, dass das Opfer nur knapp tödlichen Verletzungen entgangen war. Für den Angeklagten sprach, dass er bisher nicht mit Gewaltdelikten aufgefallen war.

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