Auch Neumarkt regelt die Informationsfreiheit

26.3.2018, 13:45 Uhr
In 14 Gemeinden des Landkreises gibt es "more", mehr (wie hier in Berching): Die Kommunen haben mehr oder weniger Informationsfreiheit geregelt - in Neumarkt eher weniger.

© Wolf-Dietrich Nahr In 14 Gemeinden des Landkreises gibt es "more", mehr (wie hier in Berching): Die Kommunen haben mehr oder weniger Informationsfreiheit geregelt - in Neumarkt eher weniger.

Das Neumarkter Stadtparlament hat zunächst in einem einstimmigen Grundsatzbeschluss votiert, überhaupt das Informationsrecht in Form einer Satzung zu schaffen. Mit 27:6 Stimmen wurde schließlich die unveränderte Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages im Landkreis übernommen.

Diese Vorlage war 2017 von vier CSU-Landkreis-Bürgermeistern ausgearbeitet worden. Sie war auch die Basis für einschlägige Beschlüsse in den allermeisten der 13 Gemeinden, die auch die Informationsfreiheit eingeführt haben.

Die Neumarkter Informationsfreiheitssatzung gilt zunächst für zwei Jahre. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist vom Stadtrat nicht beschlossen worden. Die Ortsnorm regelt genau, unter welchen Umständen "Gemeindeangehörige" ihren "Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen" geltend machen können.

Dieser Anspruch muss nicht rechtlich begründet werden. Möglich sind Auskünfte, Einsichtnahme in Akten sowie die Anfertigung von Notizen oder von Kopien.

Betriebsgeheimnisse geschützt

Die Satzung legt auch detailliert fest, unter welchen Umständen die Stadt keine Auskunft erteilt, etwa bei drohenden Verstößen gegen den persönlichen Datenschutz und zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

Die nun beschlossene Satzung enthält aber auch mehrere Generalklauseln, mit deren Hilfe die Kommune relativ leicht Auskunftsbegehren abweisen kann. Beispiel: "Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner".

Bei dem Votum gab es im Stadtrat keine Grundsatzdiskussion und keine Debatte oder Abstimmung über weitergehende Anträge der SPD-Fraktion und der Freien Liste Zukunft (Flitz). Diese hatten unter anderem beantragt, dass nicht nur Neumarkter Gemeindeangehörige, sondern jedermann und insbesondere hauptberufliche Journalisten auch von außerhalb Auskunft beanspruchen können.

Für dieses lokale Recht von Medienschaffenden hatte sich auch der Ortsverband Neumarkt des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) unter anderem in einem Offenen Brief an OB Thomas Thumann und in Gesprächen mit allen Fraktionsvorsitzenden eingesetzt. Dieser BJV-Wunsch blieb unerfüllt.

Was macht der neue Stadtrat?

SPD und Flitz hatten sich auch für den Verzicht auf eine Befristung der Informationsfreiheitssatzung stark gemacht — ohne Erfolg. Die Norm tritt nach zwei Jahren außer Kraft und müsste vom neuen Stadtrat wieder beschlossen werden.

Bisher haben die Ämter der Neumarkter Stadtverwaltung Gebühren und Auslagen für alle möglichen Verwaltungshandlungen selbst festgelegt und beim Bürger erhoben. Die Kommune hat nun die Einführung der Informationsfreiheitssatzung zum Anlass genommen, um diese verschiedenen Gebührenregelungen in einer neuen Kostensatzung zusammenzufassen. In Bezug auf Auskunftsbegehren sind verschiedene Varianten von Verwaltungsakten aufgelistet.

Nur "mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften" sind kostenfrei. Für aufwändigeres Verwaltungshandeln werden Sätze von 15 bis 500 Euro in Rechnung gestellt.

Sollte bei einem Auskunftswunsch keine "vergleichbare Amtshandlung" aufgelistet sein, kann die Stadt bis zu 25 000 Euro berechnen. Gegen Kritik im Stadtrat verteidigte der Leitende Rechtsdirektor Jürgen Kohler dies als "Auffangtatbestand" auf Empfehlung des Innenministeriums.

Diese Klausel bezeichnete die SPD-Fraktionschefin Ursula Plankermann als "unsäglich". Damit würden Bürger mit berechtigten Anliegen abgeschreckt. "Der Verwaltungswillkür wird Tür und Tor geöffnet."

Dieter Ries von Flitz warb ebenfalls ohne Erfolg dafür, auf einen abschreckenden Kostenrahmen zu verzichten. Die Kostensatzung wurde schließlich mit 26:6 Stimmen beschlossen.

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