Auf der Flucht bei Parsberg fast Fußgänger umgefahren

15.5.2021, 11:50 Uhr

Offenbar hatte sich der 30 Jahre alte Angeklagte, der sich wegen Fahrens ohne Führerschein und Straßenverkehrsgefährdung verantworten musste, gegenüber Amtsrichter Rainer Würth recht schnoddrig gegeben. Dafür entschuldigte er sich klugerweise gleich zu Beginn der Sitzung. Dazu hatte es nur eines kurzen Stupsers durch den Verteidiger bedurft. Der hatte ihm auch erfolgreich ausgeredet, einen auf unschuldig zu machen. "Sie waren gut beraten, die von Polizisten beobachtete Fahrt jetzt einzuräumen", sagte ihm der Richter. Das wirke sich vorteilhaft auf die Urteilsfindung aus.

Der Betriebshelfer war einer Polizeistreife am 22. Oktober letzten Jahres aufgefallen, als er von Parsberg in Richtung Hohenfels unterwegs war. Die Beamten kannten ihren Pappenheimer und wussten, dass der Mann keinen Führerschein hat. Der Verfolgung versuchte sich dieser zu entziehen, indem er einen Haken über eine Bauernhof schlug. Dabei wäre beinahe ein Mensch unter die Räder geraten. Es wurde aber glücklicherweise niemand verletzt. Da das umfassende Geständnis des Sachverhalts bereits vor der Verhandlung angekündigt worden war, konnte das Gericht auf Zeugenaussagen verzichten.

Es drohte Knast

Staatsanwältin Bartsch wertete diesen Umstand zwar zu Gunsten des Angeklagten, übersah aber auch nicht die drei Eintragungen ins Bundeszentralregister, wovon zwei einschlägiger Natur sind. Sie forderte vier Monate Haft, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, dazu eine Geldauflage von 900 Euro.

Das wäre für den 30-Jährigen mit einem gewissen Risiko behaftet gewesen, dennoch in den Knast zu kommen. Denn über ihm schwebt als Damoklesschwert das Urteil von neun Monaten Gefängnis auf Bewährung, das er erst kürzlich in einem recht spektakulären Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen kassiert hatte. Auch hier war, wie berichtet, Stephan Lukas sein Verteidiger.

Der plädierte deshalb auf eine Geldstrafe, die durchaus an die 90 Tagessätze heran reichen dürfe, die gewöhnlich noch keinen Eintrag im Führungszeugnis zur Folge hat. Aber das, des 30-Jährigen ist sowieso nicht mehr jungfräulich.

In diesem Sinn urteilte auch Richter Rainer Würth und verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Die Staatsanwältin erklärte sich erst nach Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten in Nürnberg zum Rechtsmittelverzicht bereit.

Keine Kommentare