Begehrte Baugrundstücke bei Berg bald verfügbar

26.9.2019, 06:55 Uhr
Begehrte Baugrundstücke bei Berg bald verfügbar

© Foto: Gemeinde Berg

Nach den Beschlüssen des Gemeinderates mitsamt der Vergabekriterien muss der Flächennutzungsplan dem Landratsamt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.

Erst nach dieser Genehmigung des Flächennutzungsplanes kann die Gemeinde den Bebauungsplan in Kraft setzen, wodurch endgültig Baurecht gegeben ist. Damit ist im Oktober zu rechnen.

Das Bewerbungsverfahren für die Baugrundstücke läuft zwei Monate – im November und Dezember. Danach wird der Gemeinderat die Bauflächen vergeben.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Rahmen des Berger Familienmodells nur Bewerber zum Zuge kommen, die kein eigenes Wohnhaus besitzen beziehungsweise über keinen eigenen Bauplatz verfügen. Eine Eigentumswohnung ist kein Bewerbungshindernis, allerdings muss der Verkauf der Eigentumswohnung zur Finanzierung des Wohnhauses nachgewiesen werden.

Die Parzellen werden zum Preis von 115 Euro zuzüglich Erschließungskosten und damit weit unter dem derzeitigen Marktpreis veräußert, so die Mitteilung.

Baupflicht binnen sechs Jahren

In den notariellen Kaufurkunden wird eine Bauverpflichtung festgesetzt, das bedeutet binnen sechs Jahren muss ein Wohnhaus errichtet werden. Ansonsten geht das Baugrundstück wieder an die Gemeinde zurück.

Die Gemeinde Berg verweist in der Mitteilung ausdrücklich auf die Bewerbungsfrist im November und Dezember. "Es gibt auch keine sogenannten Vormerklisten", so Himmler.

Die Kommune wird in den Tageszeitungen, in Novemberausgabe der Gemeindezeitung "Berg aktuell" sowie der Gemeinde-Homepage und der gemeindlichen Facebook-Seite auf den Start des Bewerbungsverfahrens hinweisen.

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