Marihuana im Gepäck

Bei Drogenfahrt von Polizei hochgenommen

21.7.2021, 11:41 Uhr
Bei Drogenfahrt von Polizei hochgenommen

© Philip Hauck

Für 200 Euro ließ sich ein junger Mann breit schlagen, einen Bekannten ohne Auto und Führerschein zu einem Drogendeal von Beilngries zu einer U-Bahnstation in Nürnberg und zurück zu kutschieren. Eine stattliche Menge an Marihuana wechselte da für 2000 Euro den Besitzer.

Zufällig oder dank eines funktionierenden Spitzelsystems nahm eine Polizeistreife die Fahrgemeinschaft auf dem Rückweg ins Oberbayerische hops. Die Beamten stellten über 380 Gramm Gras sicher. Wegen Beihilfe zum verbotenen Handel mit Rauschgift in nicht unerheblicher Menge bekam der Chauffeur gestern vom Jugendschöffengericht Neumarkt die Quittung.

Angeklagter war geständig

Angeklagt war er eines Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz, das nach dem Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zur Folge gehabt hätte. Aber der in allen Punkten geständige Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat noch 19 Jahre alt und kam in den Genuss des Jugendstrafrechts.

Dessen Anwendung hatte Natalia Welzl von der Jugendgerichtshilfe empfohlen. Denn der junge Mann ist mit seinen Eltern aus Rumänien nach Deutschland gezogen und hatte vor allem wegen der Sprachbarriere in der Schule Anlaufschwierigkeiten. Als er 17 Jahre alt war, starb seine Mutter bei einem Verkehrsunfall, kurze Zeit später war seine Oma, auch eine wichtige Bezugsperson, tot. Das habe ihm schwer zu schaffen gemacht.

Staatsanwältin Natalie Meyer führte zu Gunsten des Angeklagten an, dass er bislang eine saubere Weste hatte, zum Tatzeitpunkt in einer finanziellen Notlage, geständig und einsichtig war. Zwar habe es sich um eine weiche Droge gehandelt und am verbotenen Handel sei er nur am Rande beteiligt gewesen. Sie forderte dennoch eine saftige Geldstrafe von 2000 Euro und einen Freizeitarrest sowie die Übernahme der Kosten des Verfahrens.

Pflichtverteidiger Georg Braun verwies auf die prekäre finanzielle Situation seines Mandanten zur Tatzeit, dass er erst seit kurzem ein geregeltes Einkommen hat und seine Freundin im September ein Kind erwartet. Das Schöffengericht möge das doch in der Urteilsfindung berücksichtigen und die Geldstrafe gnädiger ausfallen lassen.

Nach kurzer Beratung entschied das Gericht, dem jungen Mann, den sein Vater ins Gericht begleitet hatte, einen Dauerarrest von einer Woche aufzubrummen, für den er dann eben Urlaub nehmen müsse. 50 Arbeitsstunden könne er an Wochenenden leisten. Zusätzlich muss er 200 Euro an den Rot-Kreuz-Kindergarten in Neumarkt zahlen.

Richter Marcel Dumke und die beiden Schöffen nahmen dem Angeklagten zwar seine Beteuerung ab, er wisse, dass er eine Dummheit begangen habe, aber bei einem Honorar von 200 Euro müsse ihm klar gewesen sein, dass es sich nicht um einen belanglosen Abstecher nach Nürnberg gehandelt haben konnte.


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