Berching: Badeverbot für renitenten Rentner

19.4.2017, 11:00 Uhr
Berching: Badeverbot für renitenten Rentner

© Foto: Mark Johnston

Als er von der Polizei nach seinen Einkommensverhältnissen gefragt worden war, hatte der Pensionär nur "Rentner" angegeben, was den niedrigst möglichen Satz von 15 Euro erklärt. Der neue Strafbefehl richtete sich nach seiner tatsächlichen Pension. Rechtskräftig ist das Urteil von Richter Rainer Würth noch nicht, weil der hartnäckige Angeklagte angekündigt hat, sich einen Anwalt nehmen und in Revision gehen zu wollen.

Schauplatz des Hausverbots war das Ganzjahresbad Berle in Berching. Anfang Januar dieses Jahres hatte der sportliche ältere Herr die Laufzeit seiner Eintrittskarte inklusive einer Toleranz von 15 Minuten überzogen, suchte aber damals wie heute die Schuld nicht bei sich, sondern bei den Uhren im Bad, die unterschiedliche Zeiten anzeigten oder bei der Elektronik des Ticketautomaten. Als er mit seinem Problem zum Schwimmmeister kam, bedeutete der ihm, dass er nun nachzahlen müsse.

Das sah der Senior ja schon gleich gar nicht ein und verwickelte den von der Stadt bestellten Bademeister in ein lautes Streitgespräch vor vielen Ohren, bei dem auch beleidigende Worte seinerseits gefallen sein sollen. Der Mann in den weißen Shorts bat ihn daraufhin zu einem Seitenausgang und komplimentierte ihn dort hinaus. Das Hausverbot gab er ihm mit auf den Weg.

Nach Wochenfrist, als er nichts Schriftliches von der Stadt Berching, der Trägerin des Bades, erhalten hatte, ging er irrtümlich davon aus, dass alles vergeben und vergessen sei. Das Hausverbot, davon versuchte er das Gericht immer wieder zu überzeugen, hätte ihm von einer öffentlich-rechtlichen Behörde wie der Kommune schwarz auf weiß zugestellt werden müssen. Wenn er als Lehrer einem Schüler einen Verweis erteilt habe, hätte er das auch den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Als er also am 13. Januar das Berle wieder betrat, erkannte ihn der Schwimmmeister und wies ihn mehrfach auf das bestehende Hausverbot hin. "Der hat überhaupt nicht auf mich reagiert, hat mich wie einen Schulbuben stehen lassen", erinnerte sich der städtische Bedienstete. Der unerwünschte Besucher habe nur gesagt, er wolle das Hausverbot schriftlich und er wolle wissen, wie lange es dauere. Dem Bademeister blieb schließlich nichts anderes übrig, als die Polizei zu rufen, um sein Hausrecht durchzusetzen und um an die Personalien des renitenten Besuchers zu kommen, um ihn anzuzeigen.

Auch von Richter Rainer Würth ließ sich der 80-Jährige nicht so recht überzeugen, dass die Stadt dem Bademeister das Hausrecht übertragen hatte, er Hausverbote ohne Rücksprache aussprechen dürfe und dass die so lang gelten, bis sie widerrufen werden. Und das alles könne mündlich vollzogen werden, ohne bürokratischen Aufwand. Da hätte ein Bademeister was zu tun, meinte Richter Würth, wenn er jedes Mal, wenn einer der Gäste über die Stränge schlägt, ein schriftliches Hausverbot aussprechen müsste. "Aber wenn sie es besser wissen", wandte er sich leicht resigniert an den pensionierten Lehrer, "dann soll es mir auch recht sein." Er werde ihn jedenfalls wegen Hausfriedensbruchs verurteilen. Weil der 80-Jährige in seinem bisherigen Leben strafrechtlich noch nicht unangenehm aufgefallen ist, fiel die Zahl der Tagessätze auch vergleichsweise niedrig aus.

Dabei hätte sich der ganze Ärger vermeiden lassen und auch das Hausverbot wäre längst aufgehoben. "Er hätte mir ja nur sagen brauchen, dass er einen schlechten Tag gehabt hatte, und dass ihm die groben Worte leid tun", sagte der Schwimmmeister.