Berngau einstimmig für neues Bürgerrecht

20.10.2017, 12:55 Uhr
Berngau einstimmig für neues Bürgerrecht

© Foto: Wolf-Dietrich Nahr

Bürgermeister Wolfgang Wild (CSU) legte dem Gemeinderat die Mustersatzung des Gemeindetages im Landkreis vor, obwohl in Berngau kein Fall eines Bürgers bekannt geworden sei, der von der Verwaltung keine Auskünfte erhalten habe. Deshalb gebe es eigentlich "keine Notwendigkeit" für eine solche Satzung. Dennoch wolle man sich den Bemühungen um ein solches Bürgerrecht nicht verschließen und nach außen dokumentieren, dass in der Verwaltung Transparenz vorhanden ist.

Die Berngauer Informationsfreiheitssatzung tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft und regelt genau, wie der Anspruch der Bürger auf Informationen aus der Verwaltung geltend gemacht werden kann und wo die Grenzen für Auskunftswünsche liegen. Auf die Satzung können sich aber nur "Gemeindeangehörige" berufen. Gemeinderat Günter Müller (Freie Wähler) bezeichnete es unumwunden als "Krampf", dass ausgerechnet Pressevertreter außen vor bleiben, obwohl sie doch eine wichtige Vermittlungsarbeit für die Bürger leisten. Auch sein Fraktionskollege Sebastian Schrafl sprach sich dafür aus, dass der Informationsanspruch — er umfasst unter anderem auch eine Akteneinsicht — auf die Presse ausgedehnt wird.

In der Erwiderung von Bürgermeister Wild wurde erstmals deutlich, dass der Gemeindetag gezielt und ausdrücklich auswärtige Journalisten nicht in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufnehmen wollte. In diese Entscheidung seien "alle Bürgermeister eingebunden" gewesen. Diesem Kurs folgte schließlich der Berngauer Gemeinderat mit seinem einstimmigen Votum. Bei der Sitzung kam der Offene Brief des Bayerischen Journalisten-Verbandes an alle Bürgermeister gar nicht zur Sprache, in dem die Initiatoren der Informationsfreiheitssatzungen im Landkreis vorgeschlagen hatten, das neue Ortsrecht auf "hauptberufliche Journalisten mit Presseausweis" auszuweiten.

Geheimnis-Träger nicht genannt

Günter Müller wollte wissen, wer der Arbeitsgruppe des Gemeindetages angehört hat. Doch Bürgermeister Wild lehnte eine Auskunft darüber ab. Der Kommunalverband auf Landkreisebene hatte sich nichtöffentlich darauf verständigt, die Namen der Bürgermeister geheim zu halten — die Gründe dafür sind nie genannt worden. NN-Leser wissen bereits, dass Alois Scherer (Deining), Ludwig Eisenreich (Berching), Horst Kratzer (Postbauer-Heng) und Bernhard Kraus (Velburg, alle CSU) die Mustersatzung ausgearbeitet haben.

Berngau verdankt der Informationsfreiheitssatzung nebenbei eine weitere Neuerung: Zum ersten Mal müssen Bürger für Verwaltungsakte — in diesem Fall für aufwändigere Auskünfte — Gebühren und Auslagen bezahlen. Dass dies ausgerechnet bei der Transparenzsatzung eingeführt wird, stieß im Gemeinderat einerseits auf Verwunderung. Andererseits überwog die Einsicht, dass Gebühren für Auskunftsbegehren von Bürgern durchaus vertretbar seien. Dies sei ein Instrument, um "Rechtsmissbrauch" zu verhindern, argumentierte Kämmerer Johannes Gabriel.

Der Gemeinderat ging schließlich noch über den Vorschlag des Bürgermeisters hinaus, die Satzung nicht nur zwei Jahre, sondern bis zum Ende der Legislaturperiode laufen zu lassen. Damit der neue Gemeinderat nicht mit einer "satzungslosen" Zeit startet, bleibt das Ortsrecht bis Ende 2020 in Kraft.

Nunmehr haben acht Kommunen des neue Bürgerrecht: Außer Berngau auch Berg, Postbauer-Heng, Freystadt, Deining, Berching, Parsberg und Sengenthal.

www.informationsfreiheit-neumarkt.de

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