Betrunken im Auto zur Ex gerollt: Fünf Monate zu Fuß

8.9.2018, 10:00 Uhr

Vor dem Neumarkter Amtsgericht erzählte der junge Mann, dass er an diesem 10. Mai einen heftigen Streit mit seiner Freundin gehabt hätte. Im Zorn seien sie auseinander gegangen und sie sei nachhause gefahren. Kurze Zeit später rief sie ihn an und sagte, sie habe etwas bei ihm vergessen. Der junge Mann meinte die Versöhnungsglocken schon läuten zu hören, schnappte sich, was seine Liebste haben wollte und fuhr los.

Da er seinen Kummer zuvor etwas in Alkohol ertränkt hatte, hätte er sich aber besser nicht ins Auto gesetzt. Bei der Polizeikontrolle, in die er zufällig auf den 1000 Metern geriet, stellte sich heraus: Der Mann hatte 1,64 Promille Alkohol im Blut. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr war er seinen Führerschein erst einmal los. Der Auszubildende verkaufte sein Auto.

Besonnenes Auftreten

Ob er denn von seinem Lehrlingsgehalt etwas zur Seite gelegt habe, zumal ihm doch die Mutter die Wohnung bezahle, wollte Jugendrichter Marcel Dumke mit Blick auf eine eventuelle Geldstrafe wissen. Er habe begonnen, zu sparen, antwortete der 20-Jährige.

Das besonnene Auftreten des Angeklagten vor Gericht ließ für Dumke keinen Zweifel daran aufkommen, dass hier Erwachsenenstrafrecht angewendet werden müsse. "Ihnen Reiferückstände zu bescheinigen, das wäre ja fast eine Beleidigung", sagte der Richter.

Diese Ansicht vertrat auch Staatsanwältin Kathrin Schöppel. Sie forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Euro und eine Führerscheinsperre von weiteren neun Monaten. Richter Dumke legte den Tagessatz auf 25 Euro fest und sah eine Führerscheinsperre von noch fünf Monaten als ausreichend an.


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